Die Thermische Reststoffbehandlungs- und Energieverwertungsanlage (TREA) II der Stadtwerke Gießen erzeugt hocheffizient in Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme (Quelle: Stadtwerke Gießen)
Das, was in der Öffentlichkeit gemeinhin Energiewende genannt wird, bezeichnet einen komplexen Prozess der Umgestaltung der gesamten Energiewirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zur Wahrnehmung durch die Medien und durch die Öffentlichkeit ist davon nicht nur der Bereich der elektrischen Energie betroffen. Vielmehr kann eine Energiewende nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn von ihr ein mindestens überwiegender Anteil der von den Verbrauchern in Anspruch genommenen Endenergie und der für deren Bereitstellung eingesetzten Primärenergie erfasst wird.
Wird sich auf die Elektrizität beschränkt, dann wird die Energiewende bei der Endenergie auf den kleinsten Teil verkürzt. Mit rd. einem Fünftel rangiert der Stromsektor an dritter und letzter Stelle (Bild 1). Im Gegensatz dazu liegt bei allen Aktionen jedoch der Fokus eindeutig auf der Elektrizität. Das ist kein Spezifikum der Energiewende, sondern zieht sich als roter Faden durch die Geschichte der Energiewirtschaft. So befasst sich das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) – es lässt sich schon als eingefahrenes, traditionelles Handlungsmuster bezeichnen – ausschließlich mit der Gewinnung von Elektrizität aus erneuerbaren Quellen. Insofern wäre das EEG nicht als Erneuerbare-Energien-Gesetz, sondern weitaus zutreffender als „Erneuerbares Elektrizitätsgesetz“ zu bezeichnen.
Die eingeengt auf die Elektrizitätswirtschaft fokussierte Sichtweise führt dazu, dass mögliche Potenziale in anderen Sektoren unzureichend wahrgenommen werden und demzufolge auch kaum Berücksichtigung bei der Umsetzung der Energiewende gefunden haben. In diesem Fachaufsatz wird gezeigt, dass durch die Kopplung der Sektoren Strom und Wärme mit Kraft-Wärme-Kopplung ein wesentlicher Beitrag zur beabsichtigten Energiewende geleistet wird.
Zieldefinitionen der Energiewende
Auslöser für die in Deutschland eingeleitete Energiewende war der am 11. März 2011 eingetretene Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerkskomplex Fukushima. Das Vertrauen in die Sicherheit der Kernkraft sank schlagartig unter das Niveau ab, das für eine Akzeptanz erforderlich ist. Das primäre Ziel der Energiepolitik lautete fortan: Abkehr von der Kernenergie. Damit ergab sich unmittelbar ein Zwiespalt. Unter Beibehaltung der restlichen Stromerzeugungsinfrastruktur hätte dies zwangsläufig
zu einem Rückfall in einen hohen Ressourcenverbrauch und hohe Umweltbelastungen aus vergangenen Zeiten bedeutet. Daher wurde die Nutzung der erneuerbaren Energiequellen als weitere Maßnahme zur Umsetzung der Energiewende als Ziel definiert. Die Autoren dieses Fachaufsatzes ergänzen den Zielkatalog um ein weiteres, in der öffentlichen Diskussion wenig beachtetes Ziel: Erhöhung der Effizienz bei Stromerzeugung, -transport und -verteilung.