Fraunhofer IEG will im Rahmen des Projekts »Reallabor Tiefengeothermie Rheinland« das Geothermiepotenzial des Rheinischen Reviers heben.

Messwagen, die mit einem Echolotverfahren tiefe Gesteinsschichten geophysikalisch charakterisieren können, sollen auch das Geothermiepotenzial im Rheinischen Revier erkunden (Quelle: Fraunhofer IEG/A. Jüstel)

»Das Rheinland hat eine reiche Bergbaugeschichte – vom vorgeschichtlichen Erzabbau über frühindustrielle Steinkohlezechen bis hin zum modernen Braunkohletagebau«, erinnert Prof. Rolf Bracke, Leiter des Fraunhofer IEG. »Der Wärmebergbau könnte das nächste Kapitel für die Energieregion sein.«

Bereits heute schon tragen Geothermieheizwerke höchst effizient und sicher zur kommunalen Wärmeversorgung bei. Diese Wärmequelle soll nun auch für Nordrhein-Westfalen entwickelt werden. Jedes Heizwerk erfordert jedoch im Detail viele maßgeschneiderte Sonderlösungen in Exploration, Erschließung und Betrieb. Für den flächendeckenden Einsatz braucht es marktgerechte, skalierbare, einfach auf neue Standorte übertragbare Technologien.

Forschungsinfrastruktur für die Geothermie

An seinem künftigen Standort im Eschweiler Stadtteil Weisweiler will das Fraunhofer IEG diese Technologien entwickeln. Es betreibt mit Industriepartnern Anwendungsforschung für die zukünftig benötigte Energieverfahrenstechnik, Bohrlochtechnologien, Exploration und Speicher sowie Georessourcen und will so zum Möglichmacher der Konversion »vom Kohle- zum Wärmebergbau« werden.

Ein Meilenstein auf dem Weg ist die Vergabe des dritten Sterns durch die »Zukunftsagentur Rheinisches Revier« für das Projekt »Fraunhofer Reallabor Tiefengeothermie Rheinland«. Ziel ist es, eine große Forschungsinfrastruktur für die Geothermie zu schaffen, die europaweit einmalig ist. Dafür werden nun Projektmittel bei den beiden zuständigen Projektträgern beantragt, damit der Untergrund in der Region in den nächsten vier Jahren großflächig geophysikalisch und bohrtechnisch charakterisiert werden kann.

Untersuchungen des Untergrunds und Erkundungsbohrungen

Im Rahmen des Projekts soll der Untergrund mehrere Kilometer tief mit Schallwellen erkundet werden, ähnlich dem Echolot aus der Seefahrt oder dem Ultraschall in der Medizin. Dazu sollen in den nächsten Jahren im Bereich des Aachener Autobahnkreuzes und Eschweiler Messwagen und empfindliche Mikrofone für wenige Wochen in einer »Seismischen Exploration« zum Einsatz kommen.

Daran anschließend könnten zwei Erkundungstiefbohrungen die thermalwasserführenden Gesteinsschichten in mehreren Kilometern Tiefe für wissenschaftliche Untersuchungen erschließen und wertvolle Daten über Gesteinsarten, Porosität, Wasserdurchlässigkeit und natürlich Wasservorkommen liefern. Alle Daten stehen dann für weitere Projekte der Wissenschaft und auch den regionalen Akteuren der Wirtschaft und Kommunen zur Verfügung. Perspektivisch könnten in einigen Jahren, wenn das Braunkohlekraftwerk Weisweiler vom Netz geht, Kommunen und Unternehmen des südlichen Rheinischen Reviers kostengünstig mit heimischer Erdwärme versorgt werden.

Das SofortprogrammPLUS

Das SofortprogrammPLUS der Zukunftsagentur Rheinisches Revier regelt die Anschlussfinanzierung erster Projekte aus dem Sofortprogramm, aus dem Eckpunktepapier zum Strukturstärkungsgesetz und aus dem Strukturstärkungsgesetz selbst. Darüber hinaus benannte die Region über die vom Aufsichtsrat der Zukunftsagentur beschlossene „Öffnungsklausel“ weitere für eine kurzfristige Förderung geeignete Projekte. Grundgedanke des SofortprogrammPLUS ist, dass ausgewählte Projekte aufgrund ihrer Bedeutung für den Strukturwandel, ihrer Dringlichkeit und Umsetzungsreife außerhalb der künftigen Aufrufverfahren als Beginn des Regelprogramms geprüft und bewertet werden sollen. Die Letztentscheidung über eine Bewilligung liegt je nach Förderzugang bei der Bundes- oder der Landesregierung. Durch das Vorverfahren wird noch keine Vorfestlegung getroffen, ob und in welcher Höhe die bewerteten Projekte tatsächlich gefördert werden können. Es ersetzt vor allem nicht die spätere Prüfung der Projektanträge durch die jeweils zuständige Bewilligungsbehörde.

EHP-Redaktion

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