Fristgerecht durch alle Instanzen

Bild 3. Lageplan für das Entnahme- und das Einleitbauwerk

Bild 3. Lageplan für das Entnahme- und das Einleitbauwerk (Quelle: SWG)

Bild 4. Zeitlicher Ablauf des Genehmungsverfahrens

Bild 4. Zeitlicher Ablauf des Genehmungsverfahrens (Quelle: SWG)

Im Oktober 2022 konnten die SWG eine relativ konkrete Projektskizze zur wasserrechtlichen Genehmigung vorlegen. In der beschrieben die Ingenieure das inzwischen finalisierte technische Konzept. Außerdem führten sie detailliert aus, welche Parameter Einfluss auf das Gesamtgewässer haben – etwa Temperaturen, Abflussmengen, Eingriffe in den Uferbereich und die Einordnung in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Hierzu zählen die Gewässernutzung nach § 9, Abs. 1, Nr. 1 WHG, die gesonderte wasserrechtliche Erlaubnis nach § 8, Abs. 1 WHG und die Genehmigung nach § 36 WHG. Darüber hinaus war die naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.

Rund neun Monate später, im Juli 2023, reichten die SWG die Antragsunterlagen ein, im September folgten 14 Nachträge. Und bereits im Oktober 2024 lag der Erlaubnisbescheid vor. Insgesamt nahm das Genehmigungsverfahren also gerade einmal 15 Monate in Anspruch (Bild 4).

Die Angelegenheit wurde von Anfang an partnerschaftlich angegangen, alle Informationen schnellstmöglich weitergegeben und immer klar dargelegt, was wichtig ist. Diese Herangehensweise dürfte für viele ähnlich gelagerte Projekte funktionieren. Schließlich haben die Zuständigen in den Behörden grundsätzlich kein Interesse daran, derart wegweisende Projekte zu verhindern. Aber sie müssen dafür sorgen, dass alles im Rahmen des vorgesehenen Regelwerks abläuft und die verschiedenen Interessen gewahrt bleiben oder zumindest sauber gegeneinander abgewogen werden. Eine partnerschaftliche Kooperation auf Augenhöhe führt in den allermeisten Fällen zum Erfolg.

Dominik Lösche, M.Sc., Wärmeversorgung – Energietechnik & Fördermittelmanagement, Stadtwerke Gießen AG, Gießen, dloesche@stadtwerke-giessen.de, stadtwerke-giessen.de

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