Unterzeichnen die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Biomasse: Dr. Tanja Wielgoß, Vorstandsvorsitzende der Vattenfall Wärme (l.) und Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Quelle: SenUVK)
Die Berliner Nachhaltigkeitsvereinbarung ist europaweit einzigartig als Vertrag dieser Art zwischen einer Kommune und einem Energieunternehmen, die damit Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für den nachhaltigen Einsatz holzartiger Biomasse für die Energieversorgung regeln. Beide Seiten bekräftigten damit ihren Willen zu einem verantwortungsvollen Einsatz von ausschließlich nachhaltiger Biomasse. So will Vattenfall nur Holz aus Waldwirtschaft einsetzen, das wirtschaftlich nicht anderweitig stofflich verwertbar ist.
„Holz ist ein begehrtes Produkt für sehr viele Anwendungen“, sagte Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. „Um Raubbau auszuschließen, ist in unserer Vereinbarung mit Vattenfall gewährleistet, dass Biomasse aus Holz im Land Berlin nur nach sehr strengen Nachhaltigkeitskriterien genutzt wird – deutlich strenger als gesetzlich vorgeschrieben. Auf dem Weg zur Klimaneutralität ist dies eine von vielen sinnvollen Maßnahmen.“
„Mit unserer gemeinsamen Nachhaltigkeitsvereinbarung in Bezug auf die Nutzung von Biomasse im Jahr 2011 waren das Land Berlin und Vattenfall ihrer Zeit voraus. Auch heute noch ist sie wegweisend, und ich würde mich freuen, wenn dieses Instrument in vielen anderen Metropolen und Kommunen Nachahmer findet“, erklärte Dr. Tanja Wielgoß, Vorstandsvorsitzende der Vattenfall Wärme Berlin. „Ich freue mich, dass wir mit der Verlängerung der Vereinbarung unserer Klimapartnerschaft einen wichtigen Impuls geben und einen weiteren Mosaikstein für den Kohleausstieg und darüber hinaus für die Transformation unserer Wärmeerzeugung hinzufügen können.“
Nachhaltigkeitskriterien für den gesamten Biomasseeinsatz
Vattenfall und das Land Berlin gehen mit ihrer Vereinbarung über gesetzliche Vorschriften hinaus. In der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) sind Kriterien formuliert, die allgemein eine CO2-Reduktionspflicht von 70 Prozent beim Einsatz von Biomasse bestimmen. Die weiteren dort formulierten Nachhaltigkeitskriterien gelten allerdings nur für durch das EEG-geförderte Anlagen beim Einsatz von Biomasse. Vattenfall und das Land Berlin hingegen wenden die Nachhaltigkeitskriterien auch bei den nicht durch das EEG-geförderten Anlagen und somit für den gesamten Biomasseeinsatz an.
Durch den verstärkten Einsatz von nachhaltiger, holzartiger Biomasse bei der Wärmeerzeugung sollen signifikante Reduktionen bei den CO2-Emissionen erzielt werden. Derzeit betreibt Vattenfall das Biomasseheizkraftwerk im Märkischen Viertel (Reinickendorf) sowie eine Biomassemitverbrennung im Heizkraftwerk Moabit (Mitte). Verwendet wird dabei Biomasse aus naturbelassenem Holz von Agrarflächen, aus der Forstwirtschaft, aus der industriellen Verarbeitung sowie aus Landschaftspflegemaßnahmen.
Wesentliche Kriterien bei deren Nutzung sind beispielsweise Festlegungen zum Schutz von Biotopen, geschützten Landschaftsteilen und Arten sowie der Biodiversität. Darüber hinaus verpflichtet sich Vattenfall in der Nachhaltigkeitsvereinbarung neben der Anwendung ökologischer Kriterien auch zur Beachtung sozialer Kriterien. So wird beispielsweise darauf geachtet, dass in den Unternehmen der Zulieferer eine angemessene Vergütung gezahlt wird.