
Die Bundesnetzagentur hat Maßnahmen für die Ausschreibungen von KWK-Anlagen und die damit einhergehenden Fristen beschlossen (Quelle: Gerd Altmann auf Pixabay)
Die Corona-Krise geht an keinem Bereich spurlos vorbei und erfordert deshalb auch Anpassungen bei den Ausschreibungen von Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK-)Anlagen, um auf die besondere Situation angemessen zu reagieren. So können beispielsweise geplante Fristen durch unterbrochene Lieferketten nicht eingehalten werden oder personelle Engpässe verzögern Projekte maßgeblich. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) Maßnahmen für die Ausschreibungen und die damit einhergehenden Fristen beschlossen und auf ihrer Website bekannt gegeben. Diese betreffen sowohl Unternehmen, die schon einen Zuschlag erhalten haben, als auch künftige Bieter. Die wichtigsten Punkte zu Maßnahmen bei der Ausschreibung der KWK sind im Folgenden kurz zusammengefasst.
Ausschreibungstermine: Die schon bekanntgegebenen und zukünftigen Ausschreibungsrunden werden normal durchgeführt. Die Gebote der Teilnehmer müssen wie gewohnt fristgerecht abgegeben werden.
Durchführung der Ausschreibungstermine: Auch wenn die Ausschreibungsrunden durchgeführt werden, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Bei erfolgreicher und nicht erfolgreicher Teilnahme, werden die jeweiligen Bieter weiterhin benachrichtigt. Wesentliche Änderung ist, dass die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet veröffentlicht wird. Dadurch beginnen auch noch keine Fristen (u.a. zu Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlung der Zweitsicherheit) zu laufen. Sobald sich die Lage beruhigt hat, wird die Veröffentlichung nachgeholt, wodurch der Beginn der Fristen ausgelöst wird. (Ausnahmen können auf Wunsch für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen im Rahmen des EEG gemacht werden.)
Veröffentlichung: Es werden aber weiterhin Zahlen zur eingegangen Gebotsmengen sowie der höchste und niedrigste bezuschlagte Gebotswert veröffentlicht.
Realisierungsfristen bereits bezuschlagter Gebote: Aufgrund der vergleichsweise langen Realisierungsfrist von KWK-Anlagen sieht die BNetzA aktuell noch keinen Handlungsbedarf. Sie wird die Lage aber fortlaufend beobachten.
Allgemein bittet die BNetzA noch, Anfragen zu diesem Vorgehen und den Ausschreibungen wegen der schlechten telefonischen Erreichbarkeit per E-Mail zu stellen.