Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und rund 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan.

Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und rund 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan. (Quelle: Amprion GmbH/Haslauer)

„Dieser Netzentwicklungsplan zeigt erstmals, welches Stromnetz wir brauchen, um die Energiewende zu vollenden. Wir haben alle vorgeschlagenen Projekte sorgfältig geprüft. Für ein klimaneutrales Stromsystem brauchen wir bis 2045 in erheblichem Umfang zusätzliche Stromleitungen“, erklärt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wir haben im Netzentwicklungsplan lediglich die Anfangs- und Endpunkte der Leitungen definiert. Der genaue Verlauf der Leitungen steht noch nicht fest, sondern wird in nachfolgenden Verfahrensschritten bestimmt.“

Bedarf an neuen Stromleitungen

Der Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und rund 2.500 Kilometer Verstärkung bereits vorhandener Verbindungen gegenüber dem bestehenden Bundesbedarfsplan.

Die Bundesnetzagentur bestätigt fünf neue Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Verbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils 2 GW:

  • DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern
  • DC35 von Niedersachsen nach Hessen
  • DC40 von Niedersachsen nach Sachsen
  • DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg
  • DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg

Mit der NEP-Bestätigung hat die BNetzA zwei der fünf neuen Gleichstromverbindungen um jeweils zwei Gigawatt Leistung erweitert. Neue Netzverknüpfungspunkte sind für DC42plus Sahms/Nord (Schleswig-Holstein) und Trennfeld (Bayern) und für DC40plus Dörpen (Niedersachsen) und Klostermansfeld (Sachsen-Anhalt). Das erhöht die Übertragungsleistung in Richtung Süden.

Zudem enthält der bestätigte NEP 116 weitere Wechselstromverbindungen im Vergleich zum Bundesbedarfsplan. Die Bundesnetzagentur bestätigt auch das Wechselstromvorhaben P540. Die Berechnungen der Bundesnetzagentur haben ergeben, dass zusätzliche Übertragungskapazitäten zur Versorgung Bayerns benötigt werden. Die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber haben deshalb im Konsultationszeitraum das Wechselstromvorhaben P540 nachgereicht.

Offshore-Anbindungssysteme

Der Netzentwicklungsplan umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz. Die Bundesnetzagentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich. Dafür hat die Bundesnetzagentur 21 Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) neu bestätigt. Um On- und Offshore-Projekte optimal zu bündeln, wurde ein Projekt mehr als von den ÜNB im zweiten NEP-Entwurf vorgesehen bestätigt. Darüber hinaus wurde der Bedarf für zahlreiche neue Wechselstrom-Leitungen sowie Um- und Neubauten von Umspannwerken bestätigt.

Die Leitungen binden bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland an. Dieses Ziel sieht das Windseegesetz vor. Die Trassenfindung auf See bestimmt der Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie. Der Netzentwicklungsplan enthält die Netzverknüpfungspunkte auf dem Festland, an denen sich die auf See erzeugte Windenergie am besten in das Übertragungsnetz integrieren lässt.

Der jetzt bestätigte Netzentwicklungsplan dient als Basis für den Bundesbedarfsplan. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) stellt der Gesetzgeber für die darin enthaltenen Vorhaben die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf verbindlich fest. Das BBPlG ist der gesetzliche Auftrag an die Übertragungsnetzbetreiber, diese Vorhaben umzusetzen. Aktuelle politische Entscheidungen wie die CO2-Speicherung (CCS) und die damit verbundenen veränderten Rahmenbedingungen werden in die künftige Berechnung des erforderlichen Netzausbaubedarfs einfließen. Die vier ÜNB arbeiten derzeit gemeinsam am Szenariorahmen für den NEP 2025, der wieder auf die Zieljahre 2037 und 2045 blickt. Der Entwurf muss der BNetzA bis zum 30. Juni 2024 vorliegen.

ew-Redaktion

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