"Wir möchten unseren Kunden mit der ersten Version der TMA beim nächsten Schritt zum LoRaWAN-Netzbetreiber unterstützen und einen Beitrag für einen sicheren LoRaWAN-Netzbetrieb leisten", betont Alexander Sommer von items.

"Wir möchten unsere Kunden mit der ersten Version der TMA beim nächsten Schritt zum LoRaWAN-Netzbetreiber unterstützen und einen Beitrag für einen sicheren LoRaWAN-Netzbetrieb leisten", betont Alexander Sommer, Leiter des Bereichs Innovation & Transformation der items GmbH. (Quelle: items)

Der ordnungsgemäße und sichere Betrieb von Energieinfrastrukturen ist für Stadtwerke schon heute selbstverständlich. Voraussetzung ist die Einhaltung technischer Mindeststandards, um einen sicheren Netzbetrieb zu garantieren. Im Kontext der Stromnetze sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber die Grundlagen, die auf die Einhaltung der einzuhaltenden Prozesse und technischen Mindeststandards verweisen. Ziel ist es dabei, einen sicheren Netzbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.

Technische Mindestanforderungen für LoRaWAN-Netze

Neben dem Geschäftsfeld der klassischen Energienetze stoßen Stadtwerke in den vergangenen Jahren immer mehr in die Erschließung neuer Infrastrukturthemen vor. Hier ist speziell in jüngster Vergangenheit der Aufbau von LoRaWAN-Netzen zu nennen. Oft als interne Projekte gestartet, sind viele Stadtwerke längst damit beschäftigt, Dritten (Unternehmen, Kommunen etc.) ihr Netz zu öffnen. Um auch in den nächsten Jahren dauerhaft einen sicheren Netzbetrieb wie in den Energienetzen zu gewährleisten und die Rolle des LoRaWAN-Netzbetreibers wahrzunehmen, ist es für Stadtwerke sinnvoll, eine TAB für das eigene LoRaWAN-Netz zu veröffentlichen.

Aus diesem Grund hat die items GmbH aus Münster als IT-Dienstleister im Bereich LoRaWAN-Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit einzelnen Kunden eine erste Version für technische Mindestanforderungen, kurz TMA, entwickelt. LoRaWAN-Netzbetreiber können diese für die Öffnung ihrer Netze verwenden können. „Wir stellen bei unseren Kunden ein zunehmendes Interesse fest, eigene LoRaWAN-Netze für Dritte nutzen“, so Alexander Sommer, Leiter des Bereichs Innovation & Transformation der items GmbH. „Somit möchten wir unsere Kunden mit der ersten Version der TMA beim nächsten Schritt zum LoRaWAN-Netzbetreiber unterstützen und einen Beitrag für einen sicheren LoRaWAN-Netzbetrieb leisten.“

Nach Aussagen der items GmbH sollen die TMA für LoRaWAN-Netzbetreiber regelmäßig überarbeitet werden. Neben den LoRaWAN-Kunden der items bietet diese auch Dritten die TMA gegen eine einmalige Gebühr an. Um auch in Zukunft von den Neufassungen der TMA profitieren zu können, ist der Abschluss eines TMA-Servicevertrags möglich.

ew-Redaktion

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