
Kabelbrücke (Quelle: KAISER+KRAFT)
Um Ordnung, Übersicht und mehr Sicherheit in das Kabel-Wirrwarr zu bringen, gibt es viele Lösungen. Kabelbrücken oder Schlauchbrücken können einen Stolperschutz bieten. Die Möglichkeiten reichen von schmalen Büro-Kabelbrücken bis zu hochbelastbaren Kabelbrücken oder überfahrbaren Schlauchbrücken für Industriebetriebe und Verkehr.
Kabel als Unfallgefahr: Probleme und Haftung
Kabel sind sowohl auf Arbeitsflächen in Büro oder Betrieb als auch auf Verkehrsflächen stets ein potenzielles Unfallrisiko. Stolperunfälle sind oft auf schlecht verlegte Kabel zurückzuführen. Daher weisen Berufsgenossenschaften auf die Vorschriften zum Anschluss und der Verlegung der Kabel hin. Sie sind grundsätzlich so zu verlegen, dass sie keine Stolperfallen bilden. Ist es nicht vermeidbar, Verkehrswege mit Kabeln zu kreuzen, so sind geeignete Sicherungsbrücken zu verwenden. Für diese gibt es eine große Bandbreite. Über den B2B-Händler KAISER+KRAFT kann sich hier ein gutes Bild gemacht werden.
Seitens des Gesetzgebers finden sich mehrere Grundlagen zur Problematik. Diese sind im Wesentlichen Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).
Die ArbStättV kennt sogar einen Passus über Stolperstellen. In Anhang 1.5 ist gefordert, dass Fußböden keine Stolperstellen aufweisen dürfen. Konkret auf das Management der Kabelverlegung ausgerichtete Gesetzestexte liegen nicht vor. Dennoch lässt sich aus den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) diesbezüglich einiges ableiten. Gemäß § 4 (3) sind Gefahren an ihren Quellen zu bekämpfen. Im Hinblick auf Kabelsalat bedeutet dies, Stolperfallen rechtzeitig zu vermeiden. Gemäß § 4 (3) ist bei sämtlichen Maßnahmen der Stand der Technik zu berücksichtigen. Dies betrifft die Auswahl der Kabelverlegungs-Lösungen. § 4 (4) ArbSchG sieht vor, dass bei den Maßnahmen Aspekte wie Technik, Arbeitsorganisation, aber auch Umwelteinflüsse auf den Arbeitsplatz sachgerecht miteinander zu verknüpfen sind. Dazu gehört auch das sichere Anschließen von Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln mit Strombedarf. Ebenso betrifft dieser Paragraph die Kabelführung. Wichtige Verkehrswege sind nach Möglichkeit nicht zu kreuzen.
Kabelbrücken gegen Stolperfallen: mehr Sicherheit im Betrieb
Die Kabelverlegung lässt sich durch Kabelbrücken sicherer gestalten. Diese überdecken die Leitung und bündeln damit Kabel im Innen- und Außenbereich. Kabelbrücken finden sich in verschiedenen Ausführungen und wirken Stolperunfällen sowohl im Büro als auch auf Betriebsgeländen wirksam entgegen.
Dabei spielen konkrete Vorschriften für Kabel- oder Schlauchbrücken eine untergeordnete Rolle. Ein Blick auf die Verkabelungssituation im Büro oder im Industrie-Betrieb genügt bereits, um den Bedarf zu erkennen. Ungesicherte Kabel stellen nicht nur optisch einen Makel dar, sondern bilden ein Sicherheitsrisiko für die Kabel, die Geräte sowie Mitarbeiter und Besucher. Kabelbrücken dienen der Fixierung der Kabel in speziellen Kanälen. Sie schützen Kabel zuverlässig vor Beschädigungen, Quetschungen oder Abnutzung. Die Bündelung senkt die Gefahr, dass sich Personen in losen Kabeln verheddern oder stolpern. Gute Kabelbrücken liegen flach und unaufdringlich auf dem Boden auf, sind zur besseren Überquerung angeschrägt und deutlich optisch erkennbar. Die Installation gestaltet sich einfach und intuitiv.
Vorteile über den Schutz hinaus
Unabhängig von der Reduktion der Unfallgefahr kommen Kabelbrücken weitere Funktionen und Vorteile zu. Speziell bei häufig frequentierten Wegen sorgen Kabelbrücken und Schlauchbrücken für eine bessere Übersicht und eine optimierte Orientierung.
Speziell auf größeren Betriebsgeländen und im Außenbereich können Kabelbrücken gleichzeitig als Markierungen dienen. Ebenso erfüllen sie ihren Zweck als Absperrung. Kabelbrücken können als Überfahrschutz auch dazu beitragen, dass Richtgeschwindigkeiten eingehalten werden, da sie Fahrer zur Drosselung des Tempos bewegen.
Verschiedenfarbige oder markierte Kabelbrücken können auch als Leitsystem fungieren, das zur Einteilung des Betriebsgeländes beiträgt.