Netzzustandsmonitor sorgt für mehr Transparenz und bessere Abstimmung zwischen den Stromnetzbetreibern

Der Betrieb des Energiesystems wird komplexer und eine reibungslose, noch engere Abstimmung an den Schnittstellen notwendig: VDE|FNN schafft mit verbindlichen Festlegungen wie etwa dem Netzzustandsmonitor die Grundlage. Der Monitor macht die aktuellen Netz- und Systemzustände von Übertragungs- und unterlagerten Verteilnetzbetreibern transparent. Diese müssen den Monitor bis Ende 2020 umsetzen.

VDE|FNN schafft dafür mit dem neu definierten Netzzustandsmonitor die Grundlage. Der Monitor ist seit Inkrafttreten der VDE-Anwendungsregel „Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze“ (VDE-AR-N 4141-1) im Januar 2019 bundesweit verpflichtend. Alle Übertragungsnetzbetreiber und ihre unterlagerten Verteilnetzbetreiber müssen den Monitor bis Ende 2020 umsetzen. 

Der Netzzustandsmonitor ist eine Anzeige im Netzleitsystem, die die aktuellen Netz- und Systemzustände mit Gefährdungen und Störungen darstellt. Dabei wird nach den Betriebszuständen Normal-, Alarm- und Notfallbetrieb unterschieden. Die wichtigsten Daten zum Netzzustand sind für die Netzbetreiber an Schnittstellen gegenseitig einsehbar. Der Netzzustandsmonitor sorgt für mehr Transparenz und fördert einen störungsfreien Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze. Heike Kerber, Geschäftsführerin VDE|FNN, erklärt: „Der Netzzustandsmonitor unterstützt Netzbetreiber bei der Umsetzung ihrer Verantwortung und der dafür notwendigen Zusammenarbeit, die jetzt immer enger werden muss. Denn das Energiesystem wird durch volatile Erzeugung und neue Verbraucher, wie Elektromobilität, komplexer. Nicht zuletzt gibt es durch die europäischen Network Codes Vorgaben, die eine engere Abstimmung der Netzbetreiber erfordern.“ 

Wie eine reibungslose Zusammenarbeit der Netzbetreiber funktioniert, definiert VDE|FNN in verschiedenen Anwendungsregeln:

  • Schnittstelle Übertragungs- und Verteilnetze (VDE-AR-N 4141-1)
  • Kaskadierung von Maßnahmen für die Systemsicherheit von elektrischen  Energieversorgungsnetzen (VDE-AR-N 4140)
  • Automatische Letztmaßnahmen (E VDE-AR-N 4142) – Veröffentlichung im Herbst 2019  geplant
  • Schnittstelle Verteilnetz/Verteilnetz (VDE-AR-N 4141-2) – Veröffentlichung Ende 2020 geplant

Neben Abstimmungen im operativen Netzbetrieb sind nun auch Planungsprozesse Teil des Regelwerkes. Dabei stimmen sich Netzbetreiber etwa über Netzausbau und betriebsbedingte Abschaltungen, beispielsweise bei notwendigen Wartungsarbeiten, ab. Wie im Straßen- und Schienenverkehr gilt auch im Netzbetrieb: Je höher die Netze ausgelastet sind, desto schwieriger ist es, Baumaßnahmen zu planen. Umso wichtiger ist es, dass sich Netzbetreiber bei geplanten Bauprojekten abstimmen und zum Beispiel Freischaltungen koordinieren und langfristig gemeinsam planen.

Die Kommunikation zwischen den Netzbetreibern ist Voraussetzung für einen zuverlässigen Systembetrieb. Verteilnetzbetreiber werden nun im größeren Umfang Systemdienstleistungen bereitstellen und die Spannungshaltung an der Schnittstelle zum Übertragungsnetz aktiv unterstützen. Heike Kerber unterstreicht: „Unsere verbindlichen Festlegungen bilden die Grundlage für eine systematische und engere Zusammenarbeit der Netzbetreiber in allen Betriebszuständen und vereinfachen so deren Kommunikation.“

VDE Presse

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