Für ein erfolgreiches Netzgeschäft ist ein operatives Netzcontrolling zur Bewertung und Steuerung der Werttreiber im Netzgeschäft erforderlich.

Für ein erfolgreiches Netzgeschäft ist ein operatives Netzcontrolling zur Bewertung und Steuerung der Werttreiber im Netzgeschäft erforderlich (Bildquelle: Martin Heinrichs)

Der Betrieb von Gas- und Stromnetzen steht unter einem hohen Kostendruck. Dieser ist vor allem bedingt durch den Regulierungsrahmen bestehend aus Netzentgeltverordnungen (NEV) und Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Klassische Instrumente des Unternehmenscontrollings laufen ohne Anpassung an diesen Regulierungsrahmen Gefahr, fehlerhafte Steuerungsimpulse zu setzen. Das operative Netzcontrolling beschreibt einen Managementansatz zur Bewertung und Steuerung von technischen und kaufmännischen Maßnahmen (Werttreibern) im Netzbereich. Der Planungshorizont orientiert sich an der Mittelfristplanung und beträgt üblicherweise bis zu fünf Jahre. Die Basis bildet die Festlegung von Ergebnis-/Ertragszielen, die am aktuellen regulatorischen Umfeld ausgerichtet sind. Anhand regulatorisch-kaufmännischer Lösungen sollten die Werttreiber im Netz in Hinblick auf die Zielerreichung fortlaufend bewertet und anhand unternehmensindividueller Kennzahlen gesteuert werden. Eine Skizze dieses Managementansatzes ist in Bild 1 dargestellt. Im Folgenden werden die Herausforderungen der Anreizregulierung für das Unternehmenscontrolling sowie die Werttreiber Regulierungs- und Asset- Management diskutiert. Die Werttreiber Kosten-, Finanz- und Bilanzierungsmanagement sowie der Steuerungsprozess stehen im Mittelpunkt der Diskussionen in einem Folgebeitrag in der ew 7-8/2019. Vom operativen Netzcontrolling ist das strategische Netzcontrolling mit einem Planungshorizont von 5 bis 20 Jahren abzugrenzen. Das strategische Netzcontrolling befasst sich mit der Prüfung von Handlungsoptionen im Konzessionswettbewerb, der Anpassung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen an den Regulierungsrahmen (zum Beispiel Wechsel von einem Pacht- und Dienstleistungsmodell zum »großen« Netzbetreibermodell) sowie Möglichkeiten zur Mitgestaltung des Regulierungsrahmens (zum Beispiel aktives Einbringen bei Verbandsinitiativen). Die genannten Fragen können aus Platzgründen in der vorliegenden Artikelserie nicht vertieft werden.1

1Weitere, vertiefende Informationen hierzu: Andreas Hoffjan, Jens Meier, Julia Sartor, Achim Schröder: Controlling in Energieversor- gungsunternehmen. Stuttgart, 2018. 

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