H2-Startnetz 2030: Bei der Karte handelt es sich um eine schematische Darstellung, die hinsichtlich der eingezeichneten Speicher und Abnehmer keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. (Quelle: FNB Gas)
„Das H2-Startnetz 2030 mit einer Länge von über 1.200 km ist der erste Schritt auf dem Weg von der Vision eines überregionalen Wasserstoffnetzes zur deren Umsetzung“, betont Inga Posch, Geschäftsführerin der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (FNB Gas). „In Deutschland würde damit auf der Basis des bestehenden Erdgasnetzes ein völlig neues Energienetz entstehen, das Industriezweigen wie Stahl oder Chemie die Möglichkeit verschafft, klimaneutral zu werden.“
Dabei sei das H2-Startnetz zu „vertretbaren Kosten“ realisierbar, so Posch weiter: „Wir rechnen mit einer sehr moderaten Erhöhung der Fernleitungs-Netzentgelte von weniger als 1% im Jahr 2031.“
H2-Startnetz 2030 verbindet Bedarfsschwerpunkte mit Wasserstoff-Erzeugung
Eine Karte mit dem visionären Wasserstoffnetz hatten die Fernleitungsnetzbetreiber bereits im Januar 2020 veröffentlicht. Die konkrete Planung für das H2-Startnetz erfolgte nun im Rahmen des Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2020-2030 in der Grüngas-Variante.
Das H2-Startnetz 2030 soll im Wesentlichen Bedarfsschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen mit Grüngas-Projekten zur Wasserstoff-Erzeugung in Norddeutschland verbinden. Der Karte liegen 31 konkrete Grüngas-Projekte zugrunde, die FNB Gas im Rahmen einer Marktabfrage gemeldet wurden. Darunter sind unter anderem Projekte großer industrieller Abnehmer, zum Beispiel Stahlwerke sowie Projekte an Raffineriestandorten.
Bis Ende 2030 werden zur Realisierung des H2-Startnetzes Investitionen in Höhe von ca. 660 Millionen Euro benötigt. Von den geplanten 1.200 Kilometern sollen ca. 1.100 Kilometer durch Umstellung von Erdgas-Leitungen für den Transport von Wasserstoff genutzt werden können, lediglich rund 100 Kilometer müssten bis 2030 neu gebaut werden.
Voraussetzung für die Realisierung des H2-Startnetzes ist laut FNB Gas allerdings, dass die bereits im April von einem breiten Bündnis aus Industrie- und Energiewirtschaftsverbänden vorgelegten Anpassungen des Rechtsrahmens noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung auf den Weg gebracht werden.