Die Bundesnetzagentur hat am 20. Oktober ihre Festlegungen der zukünftigen Eigenkapitalverzinsung für die Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber veröffentlicht.

Der Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen sinkt ab der vierten Regulierungsperiode von 6,91 % auf 5,07 % vor Körperschaftsteuer. Für Altanlagen sinkt er von 5,12 % auf 3,51 % vor Körperschaftsteuer (Bild: Pixabay)

Präsident Homann weiter:  "Wir haben Hinweise aus dem Konsultationsverfahren berücksichtigt. Gleichzeitig gilt aber: Die Renditen der Netzbetreiber werden von den Netznutzern bezahlt, also Verbrauchern, Industrie und Gewerbe. Diese dürfen nicht unnötig belastet werden."

Eigenkapitalzinssatz sinkt

Die Bundesnetzagentur hat für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 % vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 % vor Körperschaftsteuer festgelegt. Aktuell betragen die Zinssätze 6,91 % vor Körperschaftsteuer für Neuanlagen und 5,12 % vor Körperschaftsteuer für Altanlagen. Die neuen Zinssätze gelten ab der vierten Regulierungsperiode. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.

Für den Zeitpunkt der Festlegung ist entscheidend, dass der Zinssatz Anfang 2022 in die Bestimmung der Erlösobergrenzen der Gasnetzbetreiber und den damit einhergehenden Effizienzvergleich einzubeziehen ist. Die gleichzeitige Festlegung für Strom- und Gasnetze erfolgt, weil nicht allein infolge unterschiedlicher Zinssätze aufgrund einer ungleichzeitigen Festlegung ungewollte Lenkungseffekte des Eigenkapitals entstehen sollen und Investitionen bevorzugt im Gasnetz getätigt werden.

Bestandteile des Zinssatzes

Der Eigenkapitalzinssatz ergibt sich aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zzgl. eines angemessenen Wagniszuschlags. Der risikolose Basiszins beträgt 0,74 %. Derzeit sind lt. Bundesnetzagentur am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass dieser Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre.

Gleichwohl habe die Bundesnetzagentur Vorkehrungen getroffen, den Eigenkapitalzinssatz bei einer unerwarteten Änderung des Zinsumfeldes während der nächsten Regulierungsperiode unmittelbar anpassen zu können.

Die Bundesnetzagentur hat einen Wagniszuschlag von rd. 3 % ermittelt. Hierzu wurden Gutachten in Auftrag gegeben und im Juli veröffentlicht. Offen war noch eine mögliche Auswirkung aufgrund von Laufzeit- und Liquiditätseffekten im Wagniszuschlag im Vergleich zum risikolosen Zinssatz. Vor dem Hintergrund der Konsultation, in der diese Auswirkungen näher analysiert wurden, war der Wagniszuschlag gegenüber dem im Juli veröffentlichten Wert um 0,395 % anzuheben. Ergänzt durch steuerliche Folgen führte dies zu einer Gesamterhöhung des zunächst konsultierten Wertes von 4,59 % um 0,48 % auf 5,07 %.

Veröffentlichung der Festlegungen

Die interessierte Öffentlichkeit kann die Entscheidung unter hier einsehen. Die Festlegungen werden zudem am 27. Oktober im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

np-Redaktion

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