Bundesnetzagentur will vermiedene Netzentgelte absenken

Beginnend am 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 % abgesenkt werden (Bildquelle: AdobeStock_670652206)

"Wir schlagen eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen in Höhe von insgesamt 1,5 Milliarden Euro über drei Jahre vor", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Eine Subvention von Kraftwerken durch sogenannte vermiedene Netzentgelte zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sei nicht mehr zeitgemäß.

Die Bonner Behörde sieht eine gestaffelte Abschmelzung der Auszahlungen von Entgelten für die dezentrale Einspeisung vor. Beginnend am 1. Januar 2026 sollen die Entgelte jährlich um 25 % abgesenkt werden. Ab 2029 sollen keine Entgelte für dezentrale Einspeisung mehr ausgezahlt werden.

Bei der Vergütung für dezentrale Erzeugung nach § 18 StromNEV handelt es sich um eine Zahlung von den Netzbetreibern unter anderem an konventionelle Erzeugungsanlagen, die an Verteilernetze angeschlossen sind. Solar- und Windanlagen fallen nicht unter die Regelungen. Diese sog. vermiedenen Netzentgelte werden von den Stromverbrauchern über die allgemeinen Netzentgelte getragen und belasten diese mit jährlich rund 1 Mrd. Euro. Im bundesweiten Schnitt machen die vermiedenen Netzentgelte ungefähr 3 % der Netzkosten aus.

Die Vergütung für dezentrale Erzeugung wurden vor über 25 Jahren in der Annahme eingeführt, lokal erzeugter Strom würde auch lokal verbraucht und somit die Gesamtnetzkosten senken, da die übergeordneten Netze nicht genutzt werden müssten. Diese Annahme stimmt laut der BNetzA immer weniger. Auch dezentral erzeugter Strom würde zunehmend über längere Strecken in die Verbrauchszentren transportiert. Zusätzlich müssten auch nachgelagerte Netze so ausgebaut sein, dass eine Region aus den vorgelagerten Netzen versorgt werden könne, etwa wenn dezentral angeschlossene Erzeugungsanlagen nicht verfügbar sind. Die bestehende Regelung zu den sog. vermiedenen Netzentgelten läuft durch die Aufhebung der Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aus.

np-Redaktion

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