Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte durch das neue Modell um bis zu 39 % sinken (Bildquelle: Avacon)
Diese zweite Konsultation ist die Vorbereitung für die endgültigen Entscheidung im Spätsommer 2024. Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, im dritten Quartal 2024 die Festlegung zu erlassen. Die Entlastung soll dann zum 1.1.2025 wirken.
Die BNetzA beabsichtigt weiterhin, Netzbetreiber mit besonders hohen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung zu entlasten und alle Stromverbraucher fairer an den Kosten zu beteiligen. Im Dezember 2023 hatte die BNetzA das Modell in einem Eckpunktepapier vorgestellt. Im Rahmen einer ersten Konsultation sind 102 Stellungnahmen zu den Eckpunkten eingegangen. Die BNetzA hat sämtliche Stellungnahmen ausgewertet und das Modell auf dieser Grundlage weiterentwickelt. Das Ergebnis ist der nun veröffentlichte Festlegungsentwurf.
Gestuftes Modell
Die BNetzA sieht weiterhin ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die BNetzA eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet. Neu gegenüber den ersten Eckpunkten ist, dass nunmehr auch die Rückspeisung aus nachgelagerten Netzen dritter Netzbetreiber in die Ermittlung der Kennzahl einbezogen wird. Das erhöht die individuellen Kennzahlen.
Wenn diese Kennzahl eines Netzbetreibers den festzulegenden Schwellenwert von 2 überschreitet, kann die in einem zweiten Schritt ermittelte Mehrbelastung bundesweit verteilt werden. Dabei hat die Bundesnetzagentur jetzt einen Korrekturfaktor von 10 % eingezogen, um eventuell. verbleibende andere Faktoren zu erfassen. Es können also 90 % der ermittelten Mehrkosten weitergegeben werden. In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte.
Aktuell wären 26 Netzbetreiber in Zuständigkeit der BNetzA berechtigt, ihre Mehrkosten zu wälzen. Bei den betroffenen Netzbetreibern würden die Netzentgelte um bis zu 39 % sinken. Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh/Jahr in den begünstigten Netzgebieten spart dadurch bis zu 200 Euro im Jahr. Die entlasteten Netzbetreiber erhalten in einem dritten Schritt einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können laut BNetzA über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.