Die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur hat den Konsultationsentwurf zur Ausschreibung der Frequenzen im Bereich 450 MHz veröffentlicht

Die Frequenzen im Bereich 450 MHz sollen vorrangig für eine bundesweite Nutzung für die Versorgung kritischer Infrastrukturen genutzt werden (Bild: Pixabay)

"Die Frequenzen im Bereich 450 MHz eignen sich besonders gut, um eine flächendeckende, hochverfügbare und zugleich schwarzfallsichere Funknetzinfrastruktur zur Steuerung von Versorgungsnetzen aufzubauen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Frequenzen zur Steuerung von kritischen Infrastrukturen

Der Entwurf sieht vor, dass die Frequenzen für eine bundesweite Nutzung vorrangig für eine Versorgung kritischer Infrastrukturen genutzt werden. Der Zuteilungsnehmer soll Funknetzinfrastruktur für Betreiber kritischer Infrastrukturen zur Verfügung stellen. Den nachfragenden Betreibern kritischer Infrastrukturen sollen bedarfsgerechte Funkanwendungen angeboten oder Möglichkeiten zu Kooperationen beim Netzaufbau unterbreitet werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Betreibern Frequenzen zu überlassen und so Eigennutzung oder Weiternutzung von bestehenden Funknetzinfrastrukturen zu ermöglichen.

Die Frequenzen sollen in einem Ausschreibungsverfahren vergeben werden. So können Sicherheitsbelange und besondere Schutzanforderungen als Auswahlkriterien besser berücksichtigt und am besten geeignete Anbieter für die Bereitstellung der Infrastruktur ausgewählt werden.

Bedarfsermittlung und Bedarfsanmeldungen

Betreiber kritischer Infrastrukturen haben Bedarf nach funkgestützten Realisierungsmöglichkeiten zur Steuerung ihrer Anlagen und Netze geäußert. Hierfür standen bislang keine exklusiven Frequenzbereiche zur Verfügung.
Im September 2019 hat sich der Beirat der Bundesnetzagentur dafür ausgesprochen, der Energiewirtschaft die erprobte sichere Kommunikationslösung auf Basis der 450-MHz-Funktechnik weiterhin zur Verfügung zu stellen.
Im Januar hat die Bundesnetzagentur erste Eckpunkte zur Vergabe von Frequenzen zur Kommentierung gestellt und gleichzeitig ein Bedarfsermittlungsverfahren durchgeführt.

Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen zu den Eckpunkten und den Bedarfsanmeldungen wurde der Entwurf einer Vergabeentscheidung gefertigt, der nun zur öffentlichen Kommentierung gestellt wird. Bis zum 28. August 2020 kann zu dem Konsultationsentwurf schriftlich Stellung genommen werden.

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Verfahren unter dem Vorbehalt einer anderslautenden Entscheidung der Bundesregierung steht.

np-Redaktion

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