VDE FNN und weitere Akteure haben sich für einen beschleunigte und rechtssicheren Rollout intelligenter Messsysteme im Dialog mit dem BMWi eingebracht.

VDE FNN engagiert sich für den beschleunigten und rechtssicheren Rollout intelligenter Messsysteme und hat unter Federführung des BMWi zusammen mit weiteren Akteuren im Energiesektor an Gesetzesanpassungen und verbesserten Verwaltungsverfahren gearbeitet (Bild: VDE FNN)

Nach der Verunsicherung durch den Eilbeschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 4. März zur Allgemeinverfügung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der nachfolgend ausgesetzten Einbaupflicht für intelligente Messsysteme für die Kläger hat das BMWi nun die notwendigen Klarstellungen zur Digitalisierung der Energiewende auf den Weg gebracht. Im Fokus stehen Anpassungen am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im Rahmen der laufenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie Optimierungen von Verwaltungsverfahren.

Stufenweiser Rollout und verbesserte Zertifizierungsverfahren für eine erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende

Die Gesetzesanpassungen umfassen Klarstellungen für den rechtsicheren, stufenweisen Rollout von intelligenten Messsystemen, Ergänzungen beim Bestandsschutz und die Verdeutlichung des umfassenden, systemischen Ansatzes bei der Digitalisierung der Energiewende. BMWi, VDE FNN und weitere Akteure haben dazu gemeinsam Ansätze entwickelt, damit diese noch in dieser Legislaturperiode verrechtlicht werden können.

Beim BSI, das die Zertifizierung von Smart-Meter-Gateways – der zentralen Kommunikationseinheit des intelligenten Messsystems – verantwortet, sollen Verwaltungsverfahren verbessert werden. Zusätzlich zur sicherheitstechnischen Zertifizierung ist geplant, auch ein formales Zertifizierungsverfahren nach den Technischen Richtlinien (TR) des BSI als weiteren Nachweis zu den gesetzlichen Mindestanforderungen an Smart-Meter-Gateways zu etablieren. So können die vom OVG Münster geforderten TR-Zertifizierungen noch 2021 durchgeführt und abgeschlossen werden. Künftig soll zudem das BSI die Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme für die jeweiligen Kundengruppen nach § 30 MsbG ausführlicher begründen.

Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE FNN, unterstreicht: "Die vorgesehenen Maßnahmen bestätigen insgesamt unsere bisherige Arbeit, die darauf ausgerichtet ist, schrittweise eine interoperable und praxisgerechte Kommunikationsplattform mit intelligenten Messsystemen zu etablieren. Die Plattform ist das Rückgrat für die erfolgreiche Digitalisierung der Energiewende und angestrebte Klimaneutralität im Jahr 2050."

VDE FNN engagiert sich für den beschleunigten und rechtssicheren Rollout intelligenter Messsysteme und hat unter Federführung des BMWi zusammen mit weiteren Akteuren im Energiesektor an Gesetzesanpassungen und verbesserten Verwaltungsverfahren gearbeitet.

np-Redaktion

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