Für kommerzielle Metasystemportale hat VDE FNN nun übergreifende Regeln zur digitalen Steuerung der Anfragen entwickelt (Bild: VDE FNN)
Die Grundlage für diesen Weg wurde bereits im April 2017 mit dem Inkrafttreten der VDE-Anwendungsregel »Erteilung von Netzauskünften in Versorgungsunternehmen« (VDE-AR N 4203) gelegt. Dort sind die Anforderungen an eine Auskunftserteilung klar geregelt.
Neben dieser Entwicklung haben sich am Markt neue Verfahren und Dienstleistungen zur Anfrage von Netzauskünften etabliert. Ergänzend zu den Auskunftsportalen der Versorgungsunternehmen sind kommerzielle Metasystemportale entstanden, die den Anfragenden im Auskunftsprozess unterstützen sollen. Für diese Portale hat VDE FNN nun übergreifende Regeln zur digitalen Steuerung der Anfragen entwickelt.
Der VDE-FNN-Hinweis »Metasystematik zur Netzauskunft« (S 115) beschreibt die Mindestanforderungen an eine standardisierte Auskunftsanfrage über Metasystemportallösungen sowie deren dortige digitale Weiterverarbeitung. Dies beinhaltet neben der Ermittlung der Zuständigkeiten auch die Möglichkeit, Auskunftsanfragen an die zuständigen Stellen in einem einheitlich definierten Datenformat weiterzuleiten.
Zu beachten ist, dass die Teilnahme an einer solchen Metasystemportallösungen dem jeweiligen Versorgungsunternehmen im Rahmen seiner eigenen Prozessedefinition freigestellt wird. Im Fall einer Teilnahme sind jedoch die Bedingungen für die Zusammenarbeit in einer Vereinbarung zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Metasystemportalbetreiber festzuschreiben.