Die Übertragungsnetzbetreiber haben den zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2035, Version 2021 der Bundesnetzagentur übergeben und veröffentlicht.

Der weiter ansteigende Transportbedarf ist im Wesentlichen auf die höhere Stromnachfrage sowie die gestiegene Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen (Bild: Pixabay)

In den zweiten Entwurf sind Anregungen aus der öffentlichen Konsultation zum ersten Entwurf des NEP eingeflossen, die vom 29. Januar bis 5. März 2021 durchgeführt wurde. Insgesamt sind rd. 3.300 Einsendungen überwiegend von Privatpersonen eingegangen. Den größten Anteil macht ein Serienbrief der Bewegung Fridays For Future mit 3.100 Einsendungen aus.

Konsultation des ersten Entwurfs

Das Themenspektrum der Einsendungen ist groß, aber am häufigsten beschäftigen sie sich mit den Eingangsgrößen des Szenariorahmens. Sie dienen den ÜNB als wertvolle Hinweise für Parameter und Ziele des Szenariorahmens zum nächsten Netzentwicklungsplan (Version 2023). Stellungnahmen mit Bezug auf den Szenariorahmen waren oft mit der Forderung verbunden, die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. Zudem wurde vielfach darauf hingewiesen, dass sich die zukünftige Nutzung von grünem Wasserstoff auf die Stromnetzplanung auswirken wird. Die Berücksichtigung innovativer Technologien wurde in vielen Stellungnahmen begrüßt.

Die Konsultation wurde auch dazu genutzt, um zu konkreten Netzprojekten Stellung zu beziehen. Die Stellungnahmen zielen überwiegend auf die Kosten und die Umweltauswirkungen der Projekte.

Netzanalysen im Langfristszenario B 2040

Im Szenario B 2040 sind gegenüber dem Szenario B 2035 weitere 550 km an AC-Netzverstärkungen erforderlich. Zusätzlich verbleibt ein Redispatch-Bedarf in Höhe von 1,7 TWh für innovative Maßnahmen. Der weiter ansteigende Transportbedarf ist im Wesentlichen auf die höhere Stromnachfrage sowie die gestiegene Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien zurückzuführen. Die installierte Kapazität an Offshore-Windenergie steigt um 10 GW an sowie die Kapazität an Elektrolyseuren um 5 GW.

Kosten-Nutzen-Analyse für Interkonnektoren

Gemäß den Anforderungen der BNetzA haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP Kosten-Nutzen-Analysen für insgesamt sechs grenzüberschreitende Leitungsprojekte, sog. Interkonnektoren, durchgeführt. Im Ergebnis weisen die untersuchten Interkonnektoren positive volkswirtschaftliche Nutzenwerte auf, begründet größtenteils durch eine wesentliche Reduktion der Gesamtsystemkosten. Alle Projekte führen zudem zu einem Rückgang der CO2-Emissionen und erhöhen größtenteils die Integration erneuerbarer Energien. Die Auswirkungen auf den Redispatch-Bedarf liegen je nach Projekt bei ± 5 %. Die Nutzenwerte liegen grundsätzlich über den Ergebnissen der Kosten-Nutzen-Analysen im vorherigen NEP.

Bewertung der Systemstabilität

Basierend auf dem Szenario B 2035 haben die ÜNB im zweiten Entwurf des NEP 2035 (2021) eine Bewertung der Systemstabilität des Netzes einschl. der vorgeschlagenen Netzmaßnahmen vorgenommen. Die Analysen zeigen, dass Blindleistungskompensationsanlagen zur Deckung des stationären und regelbaren Bedarfs zur Spannungshaltung mit einer installierten Leistung von 60 Gvar (Gigavoltampere reaktiv) erforderlich sind.

Zusammenfassung

Laut eigenen Angaben betreiben die ÜNB sichere Höchstspannungsnetze und erweitern diese zukunftsfest für die fortschreitende Integration wachsender Mengen erneuerbarer Energien. Damit leisten sie einen aktiven Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung und zur Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft. Bezogen auf den jeweiligen Bruttostromverbrauch beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien zwischen 70 und 74 % in den Szenarien für das Jahr 2035 und 76 % im Langfristszenario für das Jahr 2040. Wie auch in vorherigen NEP zeigt sich erneut, dass vor dem Hintergrund einer fortschreitenden Energiewende der innerdeutsche Stromtransportbedarf der zentrale Treiber der Netzentwicklungsmaßnahmen ist.

np-Redaktion

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