Die Wirtschaftsministerkonferenz stellen fest, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um Flexibilitäten im Verteilnetz zu nutzen.

Unter den getroffenen Annahmen kann nach heutigem Stand allein mit den betrachteten Fallbeispielen, z.B. Biogas, das abgeregelte EE-Volumen in Brandenburg perspektivisch um bis zu 30 % gesenkt werden (Bild: Pixabay)

Zwar wird die vorgesehene Einführung des neuen § 14c in das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zur Schaffung des Rechtsrahmens für die marktgestützte Beschaffung von Flexibilitätsdienstleistungen im Verteilnetz begrüßt, weitere energierechtliche Änderungen werden aber angemahnt.

Die Grundlage hierfür bilden die Ergebnisse, die von einem breiten Konsortium an Akteuren in Brandenburg im Rahmen des "Masterplans Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen" mit Unterstützung von der Beratungsgesellschaft E-Bridge Consulting im vergangenen Jahr entwickelt wurden. Neben den Flächennetzbetreibern in Brandenburg – E.dis, Mitnetz und Wemag Netz – waren Vertreter der Industrie (BASF Schwarzheide, Leipa Schwedt), sowie Vertreter der Energiewirtschaft (Energiequelle, Entelios, Nodes) und der Bundesverband Windenergie (Landesverband Brandenburg) beteiligt. "Es freut uns sehr, dass die zukunftsweisenden Ergebnisse unseres Konsortiums von der Wirtschaftsministerkonferenz aufgegriffen wurden – damit wird ein Impuls für das Gelingen der Energiewende vor Ort gesetzt", sagt Dr. Henning Schuster, Geschäftsführer der E-Bridge Consulting GmbH.

Kernergebnisse

  • Ziel des Brandenburger Modells zur Erschließung und Nutzung von Flexibilität ist es, in Flankierung des erforderlichen Netzausbaus die lokale Nutzung erneuerbarer Energien zu erhöhen, Kosten für Netzkunden zu senken, Wertschöpfung und Innovation zu fördern.
  • Es handelt sich erstmalig um einen ganzheitlichen Lösungsansatz mit konkreten Umsetzungsvorschlägen für EnWG, Anreizregulierungsverordnung (ARegV), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) und den folgenden vier Eckpfeilern:
    • Erarbeitung eines Flexibilitätsmarktkonzeptes (Hybridmodell),
    • Berücksichtigung der Flexibilitätsnutzung im Rahmen der Regulierung von Netzbetreibern (Kostenanerkennung),
    • Abbildung Flexibilität in Netzentgelten und
    • Umgestaltung Umlagen und Abgaben für Flexibilität.
  • Der volkswirtschaftliche Nutzen der Vorschläge kann an realen Fallbeispielen in Brandenburg aufgezeigt und auch quantitativ abgeschätzt werden. Unter den getroffenen Annahmen kann nach heutigem Stand allein mit den betrachteten Fallbeispielen (Chemiestandort Schwarzheide, Batteriespeicher, Power-to-Steam, Biogas) das abgeregelte EE-Volumen in Brandenburg perspektivisch um bis zu 30 % gesenkt werden. Zudem können unter den getroffenen Annahmen nach heutigem Stand jährlich bis zu 60.000 t CO2 eingespart werden.
  • Die Vorschläge zeigen eine hohe Wirkung und sind umsetzbar – Bund und Länder müssen nun die entsprechende Weiterentwicklung von EnWG, ARegV, EEG und StromNEV angehen.

Der "Masterplan Flexibilität in Brandenburgs Verteilnetzen" ist seit 18. Juni online hier abrufbar.

np-Redaktion

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