Zustimmung zu BNetzA-Vorstoß bei den Netzentgelten

Laut der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, müssen die Rahmenbedingungen für die Branche bis spätestens Mitte des Jahres festgezurrt werden.

"Es ist richtig, dass die Bundesnetzagentur die bestehende Netzentgeltsystematik in den Blick nimmt. Zwar ist der Strom in ganz Deutschland der gleiche. Gerade in Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, müssen die Menschen aber häufig höhere Netzentgelte zahlen als in anderen Regionen, obwohl dort die Hauptlast der Energiewende gestemmt wird. Das ist nicht gerecht und kann auch die Akzeptanz der Energiewende schmälern", analysiert Kerstin Andreae.

Laut der Vorsitzenden der BDEW-Hauptgeschäftsführung ermöglicht die vorgeschlagene Umwälzung der Mehrkosten eine sachgerechte Entlastung für Netzbetreiber sowie Kunden in Regionen mit einem besonders hohen Erneuerbaren-Ausbau. Besonders positiv bewertet der BDEW, dass bei den Vorschlägen auch die zeitnahe und praxissichere Umsetzung im Fokus steht, etwa in Bezug auf die pauschalen Ansätze und Abwicklungsfragen.

"Gleichzeitig müssen viele zentrale Fragen erst noch im weiteren Prozess geklärt werden. Insbesondere sind Anreize zur Zersplitterung von Netzen zu vermeiden. Mit Blick auf den weiteren Zeitplan muss die Bundesnetzagentur außerdem darauf achten, die Rahmenbedingungen für die Branche bis spätestens Mitte des Jahres festzuzurren. Denn für eine Umsetzung des neuen Mechanismus ab Januar 2025 benötigen Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber frühzeitig Klarheit", gibt Andreae zu bedenken.

Vergleichbar überschaubare Zusatzbelastungen

Beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt man, dass die BNetzA das bestehende Instrument der Umlage nach § 19 Netzentgeltverordnung als bundesweiten Ausgleichsmechanismus nutzen will. Davon profitierten vor allem Bundesländer, die in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren. Das bedeute auch eine Entlastung für Unternehmen und Haushaltskunden in den betreffenden Regionen und dies bei vergleichbar überschaubaren Zusatzbelastungen eines Haushaltes in Höhe von 8,40 Euro pro Jahr.

Der VKU- Hauptgeschäftsführer, Ingbert Liebing, weist aber auch auf Fallstricke hin: "Die Energiewende ist ein Gemeinschaftsprojekt. Deshalb ist es sinnvoll, die Mehrkosten gerecht zu verteilen. Dabei darf es allerdings keine Verlierer geben und das System muss sich an die weitere Entwicklung beim Hochlauf der Erneuerbaren Energien anpassen können. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der konkrete Ausgleichsbetrag jährlich neu ermittelt werden soll."

np-Redaktion

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