Abb. 1: Beitrag und Ziele der erneuerbaren Energien im Bereich Strom

Abb. 1: Beitrag und Ziele der erneuerbaren Energien im Bereich Strom

„Das EEG sollte zunächst „eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung“ ermöglichen und den Beitrag erneuerbarer Energien (EE) deutlich erhöhen [1]. Mit der Novellierung im Jahr 2004 wurde erstmals ein konkretes Ziel für den EE-Anteil am gesamten Energieverbrauch festgelegt: für 2010 auf 12,5 % und für 2020 auf 20 %. In der EEG-Novelle 2009 wurde der Zielbezug geändert: nun sollte der EE-Anteil an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % steigen [2].

Später wurden die Ziele des Energiekonzepts aus dem Jahr 2010 übernommen, die bis ins Jahr 2050 reichen: im Jahr 2020 sollte der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch 35 % betragen. Die aktuelle EEG-Novelle 2017 sieht für das Jahr 2025 40 bis 45 %, für das Jahr 2035 55 bis 60 % und mindestens 80 % bis zum Jahr 2050 vor. Über die Jahre erfolgte also eine stetig steilere Kurve der Wachstumsziele (Abb. 1).

Tatsächlich ist der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch im Zeitraum 2000 bis 2019 von 6,3 % auf 42,1 % [3] gestiegen und liegt damit sogar deutlich oberhalb des von der Bundesregierung angestrebten Zielkorridors. Die Ergebnisse suggerieren also eine Erfolgsgeschichte. Mehr noch, durch den fortschreitenden Zubau konnten die Ziele stetig angepasst werden. Aktuell steht die Zielmarke für das Jahr 2030 bei einem Anteil von 65 % am Bruttostromverbrauch. Diese Zielerreichung wird allerdings größere Anstrengungen erfordern und sich nicht mehr quasi automatisch erreichen lassen, denn der EE-Ausbau ist stark ins Stocken geraten – nicht zuletzt wegen dringend erforderlicher Anpassungen des EEG [4].

Maßgebliche Ursache für die Zielerreichung des EEG war die für 20 Jahre garantierte feste Einspeisevergütung in Verbindung mit dem Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss der EEG-Anlagen an das Netz sowie die vorrangige Abnahme des Stroms durch die Netzbetreiber.

Die Förderung führte zu einem unerwarteten Anstieg des Zubaus von Photovoltaikanlagen, deren Anschaffungskosten im Zeitverlauf deutlich gesunken waren. Auch die beschleunigte Technologieentwicklung und Kostendegression kann also als Erfolg des EEG verbucht werden.

Mit dem unkontrollierten Anlagenzubau stieg die Belastung für die Stromverbraucher. Denn die Differenz zwischen den gesetzlichen Vergütungssätzen und den börslichen Strombeschaffungspreisen wird über die EEG-Umlage an die Verbraucher weitergegeben. Allein in den Jahren 2010 bis 2014 erhöhte sich die EEG-Umlage von 2,05 auf 6,24 ct/kWh. Heute beträgt sie 6,756 ct/kWh. Ein Grund, weshalb seit 2014 sukzessive ein Systemwechsel zu einer Mengensteuerung stattfand. Die zu fördernde Menge wurde von da an im EEG festgeschrieben (Ausbaupfad) und die Förderhöhe für Anlagen oberhalb 100 kW wird inzwischen über Ausschreibungen bestimmt. So versprach man sich, dass so die Ausbauziele genauer und kosteneffizienter erreicht werden.

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