
Da in Deutschland europäische Vorgaben noch nicht umgesetzt sind, drohen unter anderem Verzögerungen beim Windenergieausbau. (Quelle: Adobe Stock)
Beschleunigungsgebiete sollen den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien – insbesondere Wind – vereinfachen und zur Kostensenkung beitragen. Die Umsetzung der europäischen Vorgaben zu Beschleunigungsgebieten verzögert sich jedoch in Deutschland – unter anderem durch das vorzeitige Aus der Ampel-Regierung.
Daraus ergeben sich insbesondere zeitliche Lücken bei den Genehmigungserleichterungen und bei der Qualifizierung neuer Beschleunigungsgebiete. Ein Forschungsteam der Stiftung Umweltenergierecht ist den daraus erwachsenden Herausforderungen und Problemen nachgegangen und hat Vorschläge erarbeitet, wie der neue Gesetzgeber sie lösen kann.
EU-Notfall-Verordnung läuft aus
Genehmigungserleichterungen basieren zurzeit auf der sog. EU-Notfall-Verordnung, die am 30. Juni 2025 ausläuft. Über das Instrument der Beschleunigungsgebiete in der geänderten Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) sollte diese befristete Regelung zum Regelfall werden. Mit einer Umsetzung der RED III ist nicht vor 2026 zu rechnen.
Die Qualifizierung von Windenergiegebieten als neue Beschleunigungsgebiete sollte in die Verfahren zur Ausweisung der Windenergiegebiete integriert werden. Ziel war, dass sie in einem einheitlichen Verfahren erfolgen. Maria Deutinger, Mitautorin des Berichts, erläutert: „Durch die Verzögerung der RED III-Umsetzung sieht es aber jetzt danach aus, dass diese in einem nachfolgenden Verfahren nachgeholt werden müssen – was wieder Zeit kosten wird.“
Vorschlag für bereits erklärte Beschleunigungsgebiete
Dass die neue Bundesregierung aus Tempo drücken will, macht der Koalitionsvertrag deutlich. Hinsichtlich einer schnellen Umsetzung unter Rückgriff auf die bisherigen Gesetzesentwürfe erklärt Dr. Frank Sailer, der ebenfalls am Bericht mitgearbeitet hat: „Allerdings sind die darin zugrundeliegenden Annahmen durch die Verzögerungen nun teilweise überholt und neue Herausforderungen hinzugekommen.“
Das Forschungsteam schlägt daher vor, den Rückfall ins „alte Recht“ kurzfristig zu vermeiden, indem zeitnah und isoliert ein passgenaues Genehmigungsverfahren für bereits erklärte Beschleunigungsgebiete umgesetzt wird sowie klare Vorgaben zur Verzahnung der Ausweisung von Windenergiegebieten und deren Qualifizierung als Beschleunigungsgebiete gemacht werden.
Neue Gesetzgebung sollte volles Potenzial nutzen
Im Zuge des neuen Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der RED III schlägt das Forscherteam vor, die Gelegenheit zu nutzen, bekannte Defizite aus den bisherigen Entwürfen zu beseitigen. Hier sind u. a. die konsequente Nutzung der in der Richtlinie vorgesehenen Vermutungsregelungen und Fiktionen zu nennen. Zudem nennen die Autorinnen und Autoren das Rückführen der richtlinienüberschießenden Anforderungen bei der Datengrundlage für das sog. Screening und der daran anknüpfenden Zahlungspflicht bei unzureichender Datengrundlage.
Seiler fasst zusammen: „Insgesamt sollten sämtliche Umsetzungsspielräume zur Vereinfachung und Beschleunigung ausgeschöpft werden. Nur dann wird es möglich, die vollen Potenziale des innovativen Konzepts der Beschleunigungsgebiete zur Vereinfachung und Entbürokratisierung, zur Erhöhung der Rechtssicherheit sowie zur Senkung der Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien auszuschöpfen.“
Der am 12. Juli 2025 vorgelegte Bericht ist hier abrufbar.