Bei einer Vielzahl von Angriffsvektoren ist die Absicherung der Zugriffsrechte ein effektiver Ansatz, um den Schutz vernetzter Geräte zu erhöhen. (Bild: Adobe Stock)
Die Möglichkeit, per Fernzugriff vernetzte Geräte zu hacken, wird in Zusammenhang mit aus China stammender Technologie regelmäßig diskutiert. § 41 BSI-Gesetz (BSIG) gibt dem Bundesministerium des Innern das Recht, den Einsatz kritischer IT-Komponenten in wichtigen Anlagen zu verbieten oder zu beschränken. Zudem wird eine EU-Liste risikoreicher Anbieter ins Auge gefasst. Bevor solche Mittel greifen, wird jedoch noch einige Zeit ins Land gehen.
Sicherung der Zugriffsebene
Anlässlich eines aktuellen Informationsberichts rät Keeper Security deutschen Energieversorgern, die Zugriffsebene selbst bestmöglich zu sichern. Danach zählt die mangelnde Kontrolle des Zugriffs durch Drittanbieter mittlerweile zu den größten Cybersicherheitslücken, die deutsche Unternehmen sehen. Laut Infobericht teilen 25 % der teilnehmenden Unternehmen die Bedenken. 23 % der Befragten gaben Vorfälle mit Drittanbietern als Grund für den steigenden Sicherheitsdruck an.
Statt einer Debatte um die Anbieterherkunft sei die sinnvollere Frage, so Keeper Security, was eine Komponente nach der Installation leisten kann. So sei es hilfreich, wenn die Aktivitäten auf einer Komponente auf Sitzungsebene sichtbar sind und der Zugriff nach Abschluss einer Aufgabe erlischt, statt auf unbestimmte Zeit offen zu bleiben. Kontrollen nach dem Least-Privilege-Prinzip und dem Zero-Trust-Ansatz können auf jedes vernetzte Gerät unabhängig vom Hersteller angewendet werden. Damit wäre zu verhindern, dass Wechselrichter zu einer offenen Tür im Netz werden.
Als konkrete Maßnahmen wird empfohlen, Wechselrichter-Netzwerke zu segmentieren und Zugriffsprotokolle der Hersteller in festgelegten Abständen zu überprüfen.
Zum internationalen, branchenübergreifenden Bericht: keepersecurity.com