Dr. Helmar Rendez, Vorstandsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG, Cottbus zu den Revierplanungen für Braunkohle

Dr. Helmar Rendez, Vorstandsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG, Cottbus (Foto: LEAG)

Die Kommission greift u.a. hart in die Revierplanungen für Braunkohle ein. Was bedeutet das für die betroffenen Unternehmen, wie richtet man sich darauf ein? „et“ fragte bei Dr. Helmar Rendez, Vorstandsvorsitzender der Lausitz Energie Bergbau AG und Lausitz Energie Kraftwerke AG, nach.

„et“: In welchem Verhältnis stehen die Revierplanungen der LEAG zu den Empfehlungen der Kommission Strukturwandel, Wachstum und Beschäftigung?

 Rendez: Die LEAG hat vor inzwischen zwei Jahren, also lange bevor die Kommission eingesetzt wurde, ein Lausitzer Revierkonzept vorgelegt, das bereits an veränderte politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen angepasst und mit den Pariser Klimazielen vollständig vereinbar ist. Wir haben damals geplante Abbaufelder reduziert und lassen damit im Vergleich zu den ursprünglichen Planungen 850 Mio. t Braunkohle in der Erde, die kein CO2 freisetzen werden. Unser Revierkonzept plant mit einer Stromerzeugung aus Braunkohle bis in die 2040er Jahre, und ich gehe davon aus, dass so lange ein Anteil an Braunkohlenstrom noch benötigt wird, wenn wir der deutschen Wirtschaft und auch allen Privathaushalten eine über 24 Stunden pro Tag verlässliche und bezahlbare Stromversorgung weiterhin gewährleisten wollen. Die Kommission empfiehlt – zugegeben in einem Kompromiss, in dem sich alle Seiten bewegen mussten – ein Ausstiegsdatum bis Ende 2038. Wenn es dabei bleibt, bedeutet das Einschnitte in unser Revierkonzept, die nicht ohne Folgen für unser Geschäft und damit für Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Lausitz bleiben. Und da wir mit einem Vorlauf von mindestens zehn Jahren planen müssen, wird man die Auswirkungen unmittelbar sehen. Ob die Empfehlungen der Kommission aber in der Realität umsetzbar sind, ohne dass die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt dabei Schaden nimmt, wird sich erst später zeigen. Darum ist es immerhin ein guter Gedanke, relativ früh Haltepunkte zur Überprüfung vorzusehen.

Der Lausitz ausreichend Zeit für den Transformationsprozess geben

„et“: Sie haben erklärt, Strukturwandel in der Lausitz könne es nur mit der LEAG geben. Können Sie das näher erläutern?

Rendez: Wir sind mit 8.000 Beschäftigten ohne Frage der größte Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb in der Lausitz. Wir besitzen Kompetenz und Erfahrung in der Energieerzeugung und wir haben eine gut ausgebaute Infrastruktur, die vielseitig nutzbar ist. Selbstverständlich wollen wir mit diesen Voraussetzungen die Strukturentwicklung unserer Energieregion mit der Weiterentwicklung unseres Unternehmens verbinden. Unser Revierkonzept soll uns und der Region dabei die nötige Zeit geben, um die LEAG für neue Aufgaben neben und außerhalb der Kohle vorzubereiten. Wir sehen da auch Kooperationsmöglichkeiten mit der Wissenschaft und mit anderen Unternehmen. Die Lausitz soll nach dem Willen der Politik zur Modellregion des Strukturwandels werden. Die LEAG ist der ideale Partner für diese Aufgabe.

„et“: Das Lausitzer Revier verteilt sich auf die Bundesländer Brandenburg und Sachsen. Ist das ein Problem für den notwendigen Strukturwandel?

Rendez: Die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen haben gerade im vergangenen Jahr und bis heute bewiesen, dass Stimme sprechen, wenn es um eine nachhaltige und realitätsgetriebene Strukturentwicklung der gesamten Lausitz geht. Das Allerwichtigste ist jetzt, Planungssicherheit zu schaffen, und der Lausitz ausreichend Zeit für den Transformationsprozess zu geben. Natürlich ist auch Geld nötig, um die Strukturentwicklung zu fördern, aber Geld allein kauft keine Zukunft. Mit Geld können Sie vielleicht eine geeignete Infrastruktur vorbereiten, aber das allein bringt Ihnen noch keine langfristig sicheren und gut bezahlten Industriearbeitsplätze. Die braucht die Lausitz aber auch in Zukunft, wenn sie nicht ausbluten soll. Ich denke die Menschen hier haben den festen Willen und die nötige Kreativität, etwas Neues zu schaffen. Dafür brauchen Sie die Unterstützung der Politik, nicht nur der Länder, sondern auch vom Bund.

„et“: Welche Auswirkungen wird der Kohleausstieg in der Lausitz auf den gesellschaftspolitischen Zusammenhalt haben?

Rendez: Das kommt darauf an, wie und in welchem Zeitrahmen er gestaltet wird und welche Alternativen mit der Strukturentwicklung entstehen. Forschungseinrichtungen sind sicher nützlich und können viel bei der Entwicklung unterstützen. Aber anständig bezahlte Industriearbeitsplätze sind das A und O für das Überleben der Lausitz. Man hat den Bergleuten und Kraftwerkern versprochen, dass keiner von ihnen mit dem Kohleausstieg ins Bergfreie fällt, dass es dann sogar mehr Arbeitsplätze geben werde als vorher. Das ist ein Versprechen, das die Politik nun auch einlösen muss. Sicherlich ist das keine kleine Herausforderung.

„et“: Die deutsche Braunkohlenindustrie fordert den Erhalt lebensfähiger Reviere bis zum Auslaufen der Kohleverstromung. Wie ist dies zu gewährleisten, wenn die Kraftwerke in der Lausitz nach und nach ihre Stromerzeugung einstellen?

 Rendez: Die Kommission hat ihre Empfehlungen abgegeben. Wir wissen noch nicht, was die Bundesregierung daraus macht und wie sich das in konkretem Regierungshandeln niederschlägt. Die Kommission empfiehlt, bis zum 30. Juni 2020 zu einvernehmlichen Regelungen mit den Betreibern zu kommen. Ich gehe davon aus, dass wir demnächst zu ersten Gesprächen eingeladen werden.

Kein Kohleausstieg durch die Hintertür!

„et“: Es drohen neue Luftreinhaltevorschriften, vor allem bei NOx, obwohl sich die Kohlekommission strikt gegen „einen Kohleausstieg durch die Hintertür“ wendet. Was ist hier die Sachlage?

Rendez: Auch hier liegt der Ball im Spielfeld der Bundespolitik. Sie muss die Vorgaben der EU in nationales Recht umsetzen. Dafür hat sie einen Ermessensspielraum, den sie nutzen kann, um einseitig unverhältnismäßige Belastungen für einzelne Energieunternehmen zu vermeiden. Das erwarten wir auch. Gleichzeitig machen auch wir unsere Hausaufgaben. Im Kraftwerkspark von LEAG wurden in den vergangenen Jahren mehrere Milliarden Euro in Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen von Kraftwerken investiert. Dadurch wurden die Emissionen drastisch reduziert, und wir arbeiten intensiv an einer weiteren Minderung von Emissionen.

„et“: Minderheitsvoten zum Kommissionsbericht, neue Protestaktionen und Forderungen nach höheren Preisen für CO2 lassen Zweifel aufkommen, ob die geforderte Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die nächsten 20 Jahre tatsächlich gegeben sein werden.

 Rendez: Es hat mich tatsächlich überrascht, wie schnell der Kommissionsbericht, der ja auch einen gesellschaftlichen Konsens abbilden soll, von manchen wieder in Frage gestellt wurde. Sogar von einigen, die mit am Kommissionstisch gesessen haben. Umso mehr wird es jetzt Zeit, dass die Bundesregierung sich bald zu ihren Vorstellungen über einen Ausstiegsfahrplan äußert – einschließlich der Strukturentwicklungshilfen – und dem Ganzen einen klaren und verlässlichen Rahmen gibt. Sonst fällt am Ende der Kompromiss auseinander und die ganze Debatte beginnt wieder von vorn.

„et“: Das Bundesumweltministerium hat den Vorschlag für ein Klimaschutzgesetz vorgelegt. Vorgesehen sind Emissionsbudgets auch für die Energiewirtschaft. Wie bewerten Sie das?

 Rendez: Das Klimaschutzgesetz soll gemäß Koalitionsvereinbarung bis Ende des Jahres verabschiedet werden. Um sicherzustellen, dass die Ergebnisse der Strukturkommission Eingang in dieses Gesetz finden, muss zuvor die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen – von den Strukturhilfen für die betroffenen Regionen bis hin zur einvernehmlichen Verständigung mit den Betreibern. Dabei sollte immer die Gleichrangigkeit des energiepolitischen Zieldreiecks die Leitlinie des politischen Handelns sein. Fakt ist, dass die Energiewirtschaft als einziger Sektor ihre Ziele für 2020 erreichen wird. Zusätzliche und noch schneller zu

erreichende Reduktionsziele in diesem Bereich führen zwangsläufig zu höheren Risiken für die Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Strompreise. Daran kann niemand ein Interesse haben. Dies gilt auch für gesetzlich starr vorgegebene jährliche sektorale Emissionsbudgets – das wäre eine Einladung für eine neue Qualität von Klagewellen und würde die Planungs- und Rechtssicherheit grundsätzlich in Frage stellen. Deshalb ist für mich unstrittig: Ein vorgezogener Kohleausstieg durch die Hintertür eines Klimaschutzgesetzes muss ausgeschlossen sein.

„et“: Herr Dr. Rendez, vielen Dank für das Interview.

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„et“-Redaktion

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