Modelle zur Bepreisung von Kohlendioxid haben Hochkonjunktur. Die Befürworter pochen auf eine besondere Dringlichkeit und fordern die sofortige Einführung.

Modelle zur Bepreisung von Kohlendioxid haben Hochkonjunktur. Die Befürworter pochen auf eine besondere Dringlichkeit und fordern die sofortige Einführung (Bildquelle: et-Redaktion)

Alle Varianten werfen Fragen hinsichtlich ihrer Lenkungswirkung und der Folgen für Industrie, Verkehr, Wärme sowie die gesamte Volkswirtschaft einschließlich Außenhandel auf. Auch soziale Effekte gilt es, zu berücksichtigen.

Die prominentesten CO2-Bepreisungskonzepte sind die Besteuerung von CO2, ein CO2-Mindestpreis oder die Ausweitung des Emissions-handels auf bisher nicht erfasste Sektoren. Doch vor der Festlegung auf ein Instrument sollte Einigkeit darüber bestehen, welche Wirkungen von der Bepreisung konkret ausgehen sollen. Dann ist sicherzustellen, welches der Instrumente geeignet ist, die gewünschte Wirkung tat-sächlich zu erzielen und welche „Nebenwirkungen“ damit einhergehen.

Energiesteuern gibt es seit vielen Jahren in vielfältiger Form. Sie sind entweder als solche direkt erkennbar: Die Mineralölsteuer, die Erdgas-steuer oder die Stromsteuer. Andere Steuern oder Abgaben auf Energie lassen ihren Zweck erst auf den zweiten Blick deutlich werden. Hierzu zählen die Umlage nach dem EEG, die KWK-Umlage, umgelegte Strompreiskompensationen, besondere Anreize für den Netzausbau, Förder-abgaben auf die Erdöl- und Erdgasgewinnung, Konzesssionsabgaben an die Kommunen oder Erlöse aus der Versteigerung von CO2-Zerti-fikaten (siehe Tab.). Alle diese Steuern und Abgaben haben ihre eigene Genese und Ziele.

Das Aufkommen der Energiesteuern hat sich seit 1992 von knapp 36 Mrd. € auf etwa 92 Mrd. € im Jahr 2017 mehr als verdoppelt. Die Mineralölsteuer macht mit 41 Mrd. € etwa die Hälfte des gesamten Steueraufkommens aus dem Energiebereich aus. In der öffentlichen Debatte werden die Energiesteuern zumeist auf diesen Betrag verkürzt. Doch seit dem Jahr 2000 sorgt das EEG für einen drastischen Anstieg der Gesamtsumme. 2017 ist mehr als ein Viertel des Aufkommens von Energiesteuern und -abgaben auf das EEG zurückzuführen. Der drittgrößte Posten ist die Mehrwertsteuer auf die Energiesteuern. Auch die 1999 eingeführte Stromsteuer macht mit knapp 7 Mrd. € einen großen Anteil des Steueraufkommens aus.

Die steuerliche Belastung von Energie hat bis heute nicht zu erkennbaren Verbrauchsrückgängen geführt, allenfalls begrenzte Lenkungs-wirkungen bei der Substition einzelner Energieträger oder Anwendungen gezeigt. Insbesondere im Verkehrssektor sind die Alternativen gering und die Nachfrage daher nicht sehr elastisch. Verzerrungen im Steuer- und Abgabensystem führen zu gegenläufigen Effekten: z.B. fördert das EEG den Ausbau erneuerbarer Energien, verteuert aber Strom unabhängig von der Art der Erzeugung und unabhängig von der sozialen Situation der Verbraucher.

Würden die bisherigen Steuer- und Abgabensätze mit dem CO2-Gehalt der Energieträger korelliert, ergeben sich aktuell folgende Bepreisungen je t CO2 [1]: für leichtes Heizöl 23 €, für Erdgas 30 € und für Kohle 3,50 €. Bei Motorkraftstoffen liegt das Niveau weit höher: ca. 290 € für Benzin, 180 € für Diesel und etwa 75 € für Erdgas. Für Strom, der über den europäischen Emissionshandel sowie die Stromsteuer und diversen „Energiewende-Umlagen“ bepreist wird, kann bei dem aktuellen Zertifikatepreisniveau eine CO2-Bepreisung von etwa 90 € je t CO2 unterstellt werden. Bei diesen anwendungsdifferenzierten Unterschieden ist ein einheitlicher CO2-Aufschlag weder sinnvoll noch effizient.

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