Tab. 1 Beitrag der erneuerbaren zum Primärenergieverbrauch 2024

Tab. 1 Beitrag der erneuerbaren zum Primärenergieverbrauch 2024 Quelle: Umweltbundesamt

Tab. 2 Umbau der Energieversorgung in Deutschland (Angaben in PJ

Tab. 2 Umbau der Energieversorgung in Deutschland (Angaben in PJ) Quelle für Daten 1990 und 2024: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen

Damit kommen wir zur Energiepolitik. Auch hier beginnen wir mit einem weiten Blick zurück. Der Schutz der Erdatmosphäre steht seit mehr als 30 Jahren auf der politischen Tagesordnung. Vor allem die Anzahl der Beschlüsse und Vereinbarungen auf internationaler Ebene ist eindrucksvoll. Dazu eine kurze Übersicht: 1992 unterzeichneten in Rio de Janeiro 154 Staaten die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen. Sie trat 1994 in Kraft. Dann gab es das sog. Kyoto-Protokoll von 1997, das eine rechtsverbindliche Minderungsverpflichtung von Treibhausgasen für Industrieländer festgeschrieben hat. Für die aktuelle Politik von Bedeutung ist das sog. Übereinkommen von Paris im Jahr 2015, mit dem sich die beigetretenen Staaten verpflichteten, die Temperaturerhöhung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen, mit Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius.

Auch das Engagement der Bundesregierung für den Klimaschutz lässt sich durch eine große Zahl von Initiativen, Erklärungen, Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen dokumentieren. Dabei gab es immer wieder Änderungen und Anpassungen. Einige Leitlinen sind aber relativ konstant:

  •  Erstens: Die Bundesregierung orientiert sich am Stand der Wissenschaft und befolgt deren Empfehlungen. Danach geht es darum, die Treibhausgasemissionen möglichst schnell auf null zu bringen. Die Zeit ist ein entscheidender Faktor. Ein langsames Auslaufen beim Einsatz von Kohle, Öl und Gas ist keine Lösung des Klimaproblems. Konsequenterweise strebt die Bundesregierung schon für das Jahr 2045 Klimaneutralität an.
  •  Zweitens: Die Bundesregierung hat aus langjährigen Erfahrungen gelernt, dass allgemeine Absichtserklärungen nicht zielführen sind. Der Ansatz, die vagen und unverbindlichen Beschlüsse zur Reduktion von Treibhausen gesetzlich abzusichern, verspricht mehr Erfolg. Sie dienen vor allem einer „Selbstbindung“ der Politik. Gesetze lassen sich nun mal nicht von heute auf morgen verändern. Im Übrigen geben gesetzliche Regelungen zum Klimaschutz allen Beteiligten mehr Planungssicherheit.
  •  Drittens: So wie die Dinge heute in Deutschland liegen, gründet sich die Zukunft der Energieversorgung ganz auf die erneuerbaren Energien. Da der Ausbau der erneuerbaren Energien naturgemäß nur stufenweise erfolgen kann und am Ende auch im Ausmaß begrenzt ist, kommt dem Thema „Energieeinsparung“ eine geradezu zentrale Bedeutung zu. Mit der Vorgabe einer für das Jahr 2045 gültigen Obergrenze beim Energieverbrauch schafft die Bundesregierung Klarheit, in welchem Umfang sich Wirtschaft und Verbraucher auf eine Begrenzung des Energieangebots einstellen müssen und schafft Klarheit, welche Erwartungen sie an die Investoren auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien hat.
  •  Viertens: Seit Beginn der Debatte um den Schutz der Erdatmosphäre nimmt die Bundesregierung eine Vorreiterrolle in Anspruch. Diesem Ziel dienen auch besonders anspruchs-volle Reduktionsziele. Mit dem Narrativ: „Deutschland geht voran und zeigt der Welt, wie Klimaschutz und wachsender Wohlstand Hand in Hand gehen können“ sollen vor allem die Entwicklungs- und Schwellenländer ermuntert werden, dem Beispiel Deutschlands zu folgen. Mit diesem Ansatz versucht Deutschland, einen Beitrag zu dem für den Gesamterfolg entscheidenden globalen Klimaschutz zu leisten.

Diese und andere Details sind die Begründung, dass viele fachkundige Beobachter zu dem Schluss kommen, die Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung als insgesamt sachgerecht und angemessen einzustufen. Also, alles in Ordnung? Leider nein. Denn deutlicher als früher sieht man, dass die Energie- und Klimaschutzpolitik nicht zu den aktuellen wirtschaftlichen Realitäten passt. Und sie passt auch offensichtlich nicht zu der Lebenswirklichkeit der Gesellschaft. Nichts zeigt das deutlicher als ein Blick in die Wahl-programme der politischen Parteien zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Das Thema Klimaschutz ist dort zwar nicht völlig verschwunden. So heißt es bei der CDU/CSU: „Klimaneutralität 2045 haben wir fest im Blick“. Bei der SPD kann man nachlesen: „Wir bekennen uns klar zu den Klimazielen Deutschlands“. Und Bündnis 90/die Grünen versprechen „Wir halten an den rechtlich festgelegten Zielen der Klimaneutralität fest“. Das alles sind aber eher allgemeine Bekenntnisse. Im Mittelpunkt der Wahlprogramme stehen Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Anregungen für mehr Investitionen in die Infrastruktur. Es geht um sichere Arbeitsplätze, bezahlbare Wohnungen, sozialen Ausgleich und stabile Renten; und insgesamt geht es vor allem um ein stärkeres wirtschaftliches Wachstum.
Kommunikation

Ludwig Erhard, dem ersten Wirtschaftsminister der Bundesrepublik Deutschland und Begründer der sozialen Marktwirtschaft, wird die Erkenntnis zugeschrieben „Wirtschaft ist zur Hälfte Psychologie“. Unsere Analyse regt zu einer Erweiterung dieses Gedankens an: „Energiepolitik ist zu achtzig Prozent Psychologie“. Das gilt vor allem heute. So lautet eine der zentralen Fragen im Jahr 2025: Wie können die Verantwortlichen in Deutschland den energiewirtschaftlichen Realitäten ins Auge sehen und den Menschen zur gleichen Zeit Hoffnung auf eine klimaneutrale Energiezukunft 2045 geben? Es liegt auf der Hand, dass für eine Antwort auf diese Frage vor allem eine Hilfestellung der Psychologie gefragt ist.

Bisher folgt die Bundesregierung ganz offensichtlich den klassischen Empfehlungen der Kommunikationswissenschaften: „Stelle die positiven Entwicklungen heraus“. Und so erfährt man in der öffentlichen Debatte immer viel über den Erfolg eines wachsenden Beitrags der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung. Stereotypisierung und Wiederholung sollen helfen, Hoffnung und Zuversicht zu vermitteln. In die gleiche Richtung gehen Botschaften, wie etwa: „Wir schaffen das“ (Robert Habeck auf dem dena Energiewende Kongress am 3./4.11. 2024). Und dann sagt die Bundesregierung: „Wir sind auf dem richtigen Weg“. Ja, das stimmt; Deutschland ist auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität. Allerdings bleibt bei dieser Formulierung verborgen, wie weit es noch bis zum Ziel ist. Alle, die zum Mond wollen und auf einen Küchenhocker klettern, können auch behaupten, sie seien auf dem richtigen Weg. Eine weitere Empfehlung der Kommunikationswissenschaften lautet: „Vermeide unangenehme Themen“.

Aus heutiger Sicht ist das Ziel „Klimaneutralität 2045“ kaum noch zu erreichen. Die Verantwortlichen wissen das. Darüber wird aber nicht gesprochen. Sicher in guter Absicht. Zu Recht fürchtet die Bundesregierung um das Vertrauen der Bevölkerung. „Schweigen“ ist natürlich auch dienlich, das Image Deutschlands als Vorbild auf dem Gebiet des Klimaschutzes auf der internationalen Bühne nicht zu beschädigen. Schließlich gibt es noch eine weit übergeordnete Überlegung. Sie gründet sich auf eine Einschätzung von Samuel Issacharoff, einem Verfassungsjuristen an der New York University School of Law. Er sieht eine Abhängigkeit der Funktionsfähigkeit der Demokratie von dem Glauben, dass die Zukunft besser wird. Offensichtlich braucht Demokratie positive Zukunftsvorstellungen. Wer an diesen Zusammenhang glaubt, versteht, warum die aktuelle Politik allen Themen aus dem Weg geht, die ein weiteres wirtschaftliches Wachstum in Zweifel ziehen.

Vielleicht regt dieser Beitrag an, einmal darüber nachzudenken, ob die über Jahre gepflegte Kommunikationsstrategie der Bundesregierung noch zeitgemäß ist, um bei Wirtschaft und Verbrauchern die notwendige Zustimmung für mehr Klimaschutz zu erhalten. Hannah Arendt warnt in ihrem auch heute noch lesenswerten Essay „Wahrheit und Lüge in der Politik“ davor, zu lange an einer Inszenierung festzuhalten, die es vermeidet, die Herausforderungen, die Probleme und mögliche Konsequenzen offen anzusprechen [14]. Sobald die breite Bevölkerung bemerkt, dass ständig „geschwindelt“ wird, und sei es auch im Interesse einer guten Sache, besteht das Risiko eines grundlegenden und weitreichenden Vertrauensverlustes, der nur schwer korrigiert werden kann. Vertrauen ist aber nun einmal eine Grundvoraussetzung für eine Zustimmung der Bevölkerung zu den angestrebten und im Interesse des Klimaschutzes notwendigen Veränderungen.
Ausblick

Noch ist unklar, welche Akzente die neue Bundesregierung in der Energie- und Klimaschutzpolitik setzen will. Auch die Ergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025, die auf eine Koalition von CDU/CSU und SPD hindeuten, helfen zum jetzigen Zeitpunkt kaum weiter. Dazu sind die Wahlversprechungen der beiden Partner zu unterschiedlich. Einige Beispiele: Die SPD will mehr Klimaschutz durch den Staat; die CDU/CSU setzt auf den Emissionshandel. Für die SPD gilt: „Die Atomkraft in Deutschland ist stillgelegt“; die CDU/CSU will an der Option Kernenerghie festhalten. Unterschiede gibt es aber auch im Kleinen: Die SPD tritt für ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 km pro Stunde ein; die CDU/CSU lehnt Fahrverbote und ein Tempolimit ab.

Absehbar sind in jedem Falle komplexe und schwierige Abwägungsprozesse. Am Ende wird die Bundesregierung zu entscheiden haben, welche Aufgaben sie künftig als prioritär und welche sie als nachrangig einstuft. Also: Klimaschutz prioritär oder eher nachrangig? Wie auch immer hier entschieden wird, die Verantwortlichen werden nicht darum herumkommen, das „Klimaschutzgesetz“ zu novellieren. Spätestens dann kommt es zu dem Eingeständnis, dass das Ziel „Klimaneutralität 2045“ nicht zu halten ist. Damit würde mehr Ehrlichkeit in die Energiepolitik einziehen. Und wenn dann schon mehr Ehrlichkeit angesagt ist, wäre das auch ein guter Zeitpunkt, der Bevölkerung zu sagen, dass ein Umbau der Energieversorgung zur Klimaneutralität nicht ohne Einschränkungen und Verzicht möglich ist. Einschränkungen und Verzicht sind unausweichlich, wenn das Ziel Klimaneutralität in so kurzer Frist erreicht werden soll. Dazu gehört als mögliche Konsequenz auch eine gewisse Begrenzung des wirtschaftlichen Wachstums [15]. Einen entsprechenden Beleg für eine solche Perspektive findet man auch in dem jüngsten Gutachten des Expertenrats für Klimafragen [16].

Das ist die Realität. Und da es die Realität ist, muss darüber auch gesprochen werden. Auf diesem Wege könnte die Bundesregierung noch am ehesten den eigenen Versprechungen gerecht werden, Vertrauen zurückgewinnen, auf internationaler Ebene für ambitionierten Klimaschutz werben und der Bevölkerung Hoffnung und Zuversicht auf eine klimaneutrale Energiezukunft geben. Noch ist die Zeit dafür nicht reif. Das kann sich aber ändern. Und zwar relativ schnell, wenn nämlich die Folgen der Klimaänderung in Deutschland immer offensichtlicher werden. So liegt es nahe, sich vorsichtshalber schon jetzt auf die Notwendigkeit einer dann anstehenden Neuausrichtung der Energie-, Klima- und Wirtschaftspolitik vorzubereiten. Denn: „Oft findet Überraschung statt, wenn man sie nicht erwartet hat“.

Quellen

[1] WMO, UNEP (Hrsg.): Intergovernmental Panel on Climate Change, Scientific Assessment of Climate Change, Report to IPCC, Genf und Nairobi 1990.

[2] Quelle der Emissionsdaten: https://edgar.jrc.ec.europa.eu/report_2024.

[3] Quelle der Temperaturdaten: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/trends-der-lufttemperatur#steigende-durchschnittstemperaturen-weltweit.

[4] Deutscher Bundestag: Schutz der Erde – Eine Bestandsaufnahme zu einer neuen Energiepolitik, Bonn 1990.

[5] Kübler, K.: „Was ist eigentlich aus dem ersten CO2-Minderungsziel der Bundes-regierung geworden?“, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 67. Jahrgang (2017), Heft 12, S. 42-46.

[6] Kübler, K.: 15 Jahre Klimaschutzpolitik in Deutschland – Eine Bilanz, in: Energie-wirtschaftliche Tagesfragen, 65. Jahrgang (2006), Heft 1/2, S. 78-81.

[7] Deutscher Bundestag: Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes, Drucksache 20/8290, Berlin, 11.09.2023. Der Bundestag hat die zweite Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes am 26. April 2024 verabschiedet.

[8] Umweltbundesamt: Energiebedingte Emissionen von Klimagasen und Luftschadstoffen, 20.12.2024.

[9] Deutscher Bundestag: Gesetzesentwurf zur Kohlendioxid-Speicherung, Berlin 24.06.2024.

[10] Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (Energieeffizienzgesetz - EnEfG), Nr. 309, Berlin 13.11.2023.

[11] Grundlage der Berechnung ist eine Fortschreibung der Relation „Endenergie-verbrauch/Primärenergieverbrauch“ (EEV/PEV). Zu den Details siehe: Kübler, K.: Wirtschaftliche Entwicklung und Energieversorgung: Deutschlands Weg zur Treibhausgasneutralität, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 73. Jg. (2023), Heft 6, S. 22-27. Für 2045 wird der Faktor auf 0,82 gesetzt. Damit ergibt sich für den Primärenergieverbrauch in 2045 ein Wert von 6.256 PJ (Rechenhinweis: 6.256 PJ = 5.130 PJ/0,82).

[12] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate, Berlin 2024.

[13] Quelle:Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen; ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/zusatzinformationen/, 20.02.2025.

[14] Arendt, H.: Wahrheit und Lüge in der Politik, München 2013.

[15] Kübler, K.: Energie und Wachstum: Der Blick auf das „Große Ganze“, in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 74. Jahrgang (2024), Heft 10, S. 20-25.

[16] Expertenrat für Klimafragen: Zweijahresgutachten 2024, insbesondere Kap. 2.1., Berlin, 05.02.2025.

Dr. K. Kübler, Rheinbach, kmkue@web.de

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