Lupe, die auf ein grünes Blatt gerichtet ist und den Begriff „Greenwashing“ offenbart.

Greenwashing wird für Unternehmen mit dem Inkrafttreten der EmpCo-Richtlinie zu einem rechtlichen Risiko. (Bild: Adobe Stock)

In einer Studie von Wortliga Tools GmbH und meda4nature wurden 476 Webseiten von 345 Unternehmen in einer nicht repräsentativen Studie auf grüne Claims untersucht. Insgesamt 51 % der betrachteten Unternehmen verstießen laut Studienergebnis gegen Vorgaben zur Nachhaltigkeitskommunikation. Die Erhebung fand Anfang August statt. Grundlage der Untersuchung war ein sechsteiliges Prüfschema zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und zu kommenden EU-Vorgaben.

Häufigste Fehler

Als häufigste Fehler wurden pauschale Begriffe wie „grün“ ohne Beleg im Sichtbereich (100 Fälle) und Vergleiche ohne Basisjahr (57 Fälle) gefunden. 42 der betrachteten Webseiten werben mit dem Begriff „klimaneutral“ auf Kompensationsbasis. Diese Praxis wird zum 27. September 2026 unzulässig.

Wichtig sei, so Wortliga, die Nachhaltigkeitsbelege am Ort der Aussage zu platzieren, um Greenwashing-Vorwürfe zu vermeiden. Was bisher als Stilproblem durchgeht, wird ab Herbst zum rechtlichen Risiko. Die neuen Vorgaben zielen auf eine zunehmend transparente, offene und klare Nachhaltigkeitskommunikation.

Rechtliche Risiken und Vorbilder

Von 181 beanstandeten Seiten stellt lediglich bei 25 die Kompensationsregel den einzigen Verstoß dar, der erst ab Ende September relevant wird, wenn die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) in Deutschland in Kraft tritt. Das Ergebnis erstaunt insofern, als EmpCo bereits 2024 verabschiedet wurde. Die Unternehmen hatten somit über zwei Jahre Zeit, sich auf die Regelungen vorzubereiten. Noch erstaunlicher ist jedoch, dass 33 % der betrachteten Seiten schon heute gegen geltendes Recht verstoßen.

Positiv hingegen fallen die 170 konformen Seiten auf. 98 % von ihnen erfüllen die Belegpflicht aktiv, bspw. durch die Benennung von Zwischenzielen. Die Studie bietet sich als Werkzeug an, die eigenen Unternehmensseiten zu prüfen und an die rechtlichen Standards anzupassen.

Die Studie ist abrufbar unter: wortliga.de

„et“-Redaktion

Ähnliche Beiträge