Glühendes Stahlrohr in einem Röhrenwerk

In der Stahlproduktion wäre Wasserstoff perspektivisch einsetzbar. Dazu müssten Hochofenrouten auf Direktreduktionsanlagen umgestellt werden. (Bild: Adobe Stock)

Die Industriequote ist in der EU-Richtlinie RED III auf der Mitgliedsstaaten-Ebene verbindlich vorgeschrieben. Danach muss die Industrie bis 2030 42 % ihrer Wasserstoffnachfrage durch grünen Wasserstoff (sog. Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) decken. Zu dem Thema hat das Energiewirtschaftliche Institut (EWI) an der Universität zu Köln im Auftrag der Förderinitiative Wasserstoff der Gesellschaft zur Förderung des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln e. V. eine Studie unter dem Titel „Umsetzung der RED III in der deutschen Industrie“ vorgelegt.

Mangelnde Zahlungsbereitschaft spannt das Problemfeld auf

Die Studie beleuchtet die Problematik verpflichtender Quoten in Bezug auf produzierte oder verkaufte Produkte vor dem Hintergrund, dass aktuell die Zahlungsbereitschaft in der Industrie für grünen Wasserstoff unterhalb seiner Bereitstellungskosten liegt. Die EWI-Analyse zeigt, dass eine Industriequote, die bei in Deutschland produzierenden Unternehmen ansetzt, Wettbewerbsnachteile für deutsche Produktionsstandorte zur Folge haben kann. In diesem Fall sei vermehrt mit dem Import von Primär-, Zwischen- oder Endprodukten zu rechnen. Insbesondere könnte dies Branchen betreffen, in denen es im Ausland keine vergleichbaren Vorgaben gibt. Setzen die Vorgaben bei in Deutschland in Verkehr gebrachten Produkten an, könnten grüne Produkte, die die Vorgaben erfüllen, importiert werden. Damit würden die in Verkehr gebrachten Produkte zwar die Industriequote erfüllen, aber nicht zwingend zu einer vermehrten Wasserstoffnachfrage in Deutschland beitragen.

Wertschöpfungsketten bei Ammoniak und Stahl

Die EWI-Analyse hat daher betrachtet, wie sich regulatorische Komplexität und unternehmensspezifische Mehrkostenbelastungen dadurch reduzieren lassen, dass Instrumente bei messbaren und bereits regulierten Endprodukten ansetzen. Dazu hat das EWI zwei ausgewählte Wertschöpfungsketten analysiert.

Zum einen wurde die deutsche Ammoniakproduktion analysiert. Dort kommt aktuell grauer Wasserstoff zum Einsatz. Die Brache würde direkt unter die Industriequote fallen. Hier würde der Einsatz von grünem Wasserstoff auf der Wertschöpfungsstufe der Ammoniakproduktion zu erheblichen Mehrkosten führen. Zwar würden sich die Kosten in den nachgelagerten Wertschöpfungsketten bei der Düngemittelproduktion und der Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse reduzieren, dennoch würde ihr Deckungsbeitrag deutlich sinken. Zudem zeigt die EWI-Analyse, dass in diesem Fall die vielfältige Produktpalette zu einer hohen Komplexität führen würde, wenn Vorgaben für den Einsatz von grünem Wasserstoff bei Endprodukten ansetzen.

Als weitere Wertschöpfungskette hat das EWI die Stahlproduktion betrachtet. In ihr kann Wasserstoff perspektivisch eingesetzt werden, wenn die Umstellung von einer Hochofenroute auf Direktreduktionsanlagen erfolgt. Wird Rohstahl mit grünem Wasserstoff produziert und nach der Verarbeitung in der Autoproduktion eingesetzt, würden sich die Produktionskosten eines Autos nur geringfügig erhöhen. Das EWI hat eine Kostensteigerung um ca. 130 € ermittelt. In der Branche wäre der Wasserstoffeinsatz auch einfacher nachweisbar. Grund ist eine geringere Produktvielfalt. 2025 wären 4 TWh grüner Wasserstoff für die Produktion der 4,1 Mio. in Deutschland gefertigten Autos nötig gewesen, wenn ausschließlich grüner Stahl eingesetzt worden wäre.

Abwägung der Ansatzpunkte

Das EWI kommt zu dem Ergebnis, dass eine verpflichtende Industriequote für grünen Wasserstoff, die auf der ersten Stufe der Wertschöpfungskette ansetzt, klarere Investitionssignale senden kann. Zudem würde sie eine einfachere Regulierung erlauben, die weniger Akteure betrifft. Auch der Wasserstoffeinsatz sei messbarer, so das EWI. Problematisch wäre jedoch, dass in den nachgelagerten Wertschöpfungsstufen Anreize zum Einsatz grüner Produkte fehlen würden. Die Mehrkosten für grünen Wasserstoff könnten häufig nicht vollständig weitergegeben werden.

Würde die verpflichtende Industriequote an der nachgelagerten Wertschöpfungsquote ansetzen, würde dies zu einer Nachfrage nach grünen Zwischenprodukten auf den vorgelagerten Wertschöpfungsstufen führen Damit könnten die Mehrkosten mindestens bis zu der Stufe weitergegeben werden, an der die Industriequote ansetzt. Folge wäre eine höhere Komplexität bei der regulatorischen Umsetzung, den Nachweisen und der Zuordnung.

Zur Studie: ewi.uni-koeln.de 

„et“-Redaktion

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