Nahaufnahme eines industriellen "H2"-Brennstofflagertanks mit einem Wasserstoffkraftwerk im Hintergrund, das den Übergang zu Netto-Null-Emissionen symbolisiert

Für die Vermarktung von Ein- und Ausspeisekapazitäten vor vollständiger Fertigstellung des Kernnetzes haben die Kernnetzbetreiber ein Cluster-Konzept entwickelt. (Bild: Adobe Stock)

Mit der Veröffentlichung zentraler Informationen, die den Weg für die Kapazitätsreservierung ebnen, nimmt der Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft weiter Gestalt an. Auf Grundlage des Reservierungskonzepts wird es möglich sein, die für das Liefergeschäft notwendigen Ein- und Ausspeisekapazitäten für Wasserstofflieferungen verbindlich zu reservieren. Damit ist ein wichtiger Schritt zur besseren Absicherung von Wasserstoffprojekten gemacht. Die Reservierung wird später durch eine Kapazitätsbuchung ersetzt.

Vermarktung innerhalb von Clustern

Solange das Marktgebiet zu Beginn netztopologisch noch nicht vollständig verbunden ist, erfolgt die Vermarktung innerhalb sog. Cluster. In ihnen können Marktteilnehmer fest frei zuordenbare Wasserstoffkapazitäten (FWK) an Punkten einer Angebotszone buchen, innerhalb derer Kapazitäten konkurrierend angeboten werden. Die FWK ermöglichen einen pfadunabhängigen Transport innerhalb des deutschen Marktgebietes. Die Zuordenbarkeit der FKW beschränkt sich zunächst auf die jeweiligen Cluster. Besteht eine Verbindung zwischen den Clustern, wird der Wasserstofftransport im Rahmen dieser Verbindung über den sog. clusterübergreifenden Transport ermöglicht. Die FWK-Reichweite wächst somit über die schrittweise Cluster-Zusammenführung.

Innerhalb von Clustern können Marktteilnehmende zunächst Ein- und Ausspeisekapazitäten für Netzpunkte anfragen. Ist Kapazität verfügbar, ist der sofortige Abschluss eines Reservierungsvertrags möglich und es wird ein Reservierungsentgelt fällig. Diese Reservierung wird später durch Kapazitätsbuchungen abgelöst und das Reservierungsentgelt auf die Transportentgelte angerechnet. Ist für den Wasserstofftransport ein Übergang zwischen zwei Clustern erforderlich, werden die Kernnetzbetreiber entsprechende Transportmöglichkeiten am Clusterübergang anbieten (sog. Clusterübergangstransport, CÜT). Einschränkend gilt, dass der Kunde berechtigt und das Angebot seitens der Kernnetzbetreiber technisch verfügbar sein muss.

Weitere Konkretisierungen bis Ende 2025

Mit der Veröffentlichung der Eckpunkte des Reservierungsprozesses schließen sich die deutschen Wasserstoff-Kernnetzbetreiber dem Vorgehen europäischer Partner an, die ebenfalls entsprechende Netznutzerprozesse starten. Die regulatorischen Grundlagen – darunter die Festlegungsverfahren WaKandA und WasABi der Bundesnetzagentur (BNetzA) – stehen kurz vor der Veröffentlichung.

Im Anschluss an die BetzA-Festlegungen werden die Kernnetzbetreiber weitere Detaillierungen rechtzeitig vor dem Reservierungsstart veröffentlichen. Unter anderem streben die Kernnetzbetreiber im Rahmen der Entwicklung gemeinsamer Vertragsstandards einheitliche Musterverträge für Kapazitätsreservierungen an. Der Reservierungsvertrag sowie die Kapazitäten für die Cluster und Angebotszonen für die Jahre 2026 bis 2030 sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Weitere Informationen unter: fnb-gas.de

„et“-Redaktion

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