In seiner Stellungnahme benennnt der NWR Grundvoraussetzungen zur Erfüllung der Industriequote

In seiner Stellungnahme benennnt der NWR Grundvoraussetzungen zur Erfüllung der Industriequote (Quelle: Pixabay)

Die EU-Richtlinie RED III ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Sie sieht detaillierte Quoten für den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs (Renewable Fuels of Non-Biological Origin, RFNBO) vor, wozu grüner Wasserstoff und dessen Derivate zählen. Für die Industrie ist erstmals eine Industrieunterquote für Wasserstoff mit RFNBO-Qualität festgelegt worden. Der RFNBO-Anteil am industriellen Wasserstoffverbrauch soll bis 2030 bei 42 % und bis 2035 bei 60 % liegen.

Um die Erreichbarkeit der vorgesehenen RFNBO-Quote zu ermöglichen, benennt der NWR konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung der RED III in nationales Recht. Aus Sicht des NWR ist die RFNBO-Quote bereits sehr ambitioniert. Um Flexibilisierungspotentiale zu erhalten und Überforderungen der industriellen Anwender zu vermeiden, die den Wasserstoffhochlauf gefährden könnten, sollte die Quotenverpflichtung auf Ebene des Mitgliedstaates angesetzt werden statt auf Branchen- oder gar Unternehmensebene.

Zur Erreichung der Quote empfiehlt der NWR daher, einen kohärenten Förderrahmen für RFNBO-Anwendungen zu schaffen sowie die RFNBO-Verfügbarkeit und die Anbindung an die Wasserstoff-Infrastruktur für die Industrie sicherzustellen. Zudem sollten die vorgesehenen Ausnahmeregeln für Zwischen- und Nebenprodukte genutzt und Monitoring- und Berichtspflichten der Unternehmen bürokratiearm gestaltet werden.

Die vollständige Stellungnahme „Umsetzung RED III in nationales Recht (RFNBO-Quote für die Industrie)" steht als Download bereit unter wasserstoffrat.de

„et“-Redaktion

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