Die AG Energiebilanzen verwendet zur Erstellung ihrer jährlichen Bilanzen Daten aus unterschiedlichen Quellen. Dazu zählen amtliche Daten, eigene und fremde Schätzungen sowie Daten zu den erneuerbaren Energien, die von der beim Umweltbundesamt angesiedelten Arbeitsgruppe erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat) bereitgestellt werden. Die von der AG Energiebilanzen auf dieser heterogenen Grundlage verfassten Energiebilanzen galten bisher als „endgültig“. Rückwirkende Änderungen, Revisionen oder Anpassungen wurden in der Vergangenheit nur in seltenen Ausnahmefällen vorgenommen und betrafen in der Regel nur einzelne Bilanzfelder.

Außerdem erstellt die AG Energiebilanzen sogenannte „Schätzbilanzen“ zu Zeitpunkten, die ganz oder teilweise noch nicht auf empirische Daten sowie amtliche oder nicht-amtliche Datengrundlagen zugreifen können, sondern auf Fortschreibungen oder Annahmen beruhen. Allerdings stützen sich auch Prognosen im Idealfall auf möglichst präzise Zeitreihen der beobachteten Entwicklung, so dass die Revision auch zur Verbesserung der Schätzbilanzen einen Beitrag leistet. Notwendig sind Schätzbilanzen vor allem, wenn die Vorlage der Daten zu einem sehr frühen Zeitpunkt erfolgen muss. Das gilt insbesondere für Daten, die von anderen nationalen, europäischen oder internationalen Stellen für weitere Berechnungen oder Vergleiche benötigt werden.

Warum ist eine Datenrevision sinnvoll?

Die heterogenen Quellen und Grundlagen zur Erstellung der jährlichen Energiebilanz Deutschland sowie sich ändernde Datenstände bei den herangezogenen statistischen Quellen haben die AG Energiebilanzen in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima sowie dem Umweltbundesamt im Jahr 2021 veranlasst, einen Leitfaden zu entwickeln, der die Rahmenbedingungen zum Umfang und zur Durchführung von Datenrevisionen in der Energiebilanz bestimmt. Dieser Leitfaden legt fest, dass eine Datenrevision für Zeiträume ab 2003 sinnvoll ist (am 1. Januar 2003 trat das Energiestatistikgesetz in Kraft) und die Datenrevision koordiniert und gebündelt durch die AG Energiebilanzen durchgeführt werden soll.

Wie wurde die erste Datenrevision durchgeführt?

Die Datenrevision verlief nach einem vereinbarten Zeitplan. Dem gemeinsam erstellten Leitfaden folgte Ende 2021 ein Bericht über den Revisionsbedarf in der Energiebilanz Deutschland und von April bis Oktober 2022 die technische Vorbereitung der Revision in Form einer Datenbank. Daran schlossen sich eine Prüfung der Quellen, erste Neuberechnungen sowie ein Vergleich mit den alten Datenständen an. Im Frühjahr 2023 konnte die Revision der Energiebilanz abgeschlossen und das Ergebnis den beteiligten Stellen vorgelegt werden.

Im Jahresverlauf wurden verschiedene Auswertungen auf Basis der revidierten Bilanz neu bearbeitet. Dazu zählten unter anderem eine zusammenfassende Darstellung der Anwendungsbilanzen zum Endenergieverbrauch der Sektoren Industrie, Haushalte und des Sektors Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) sowie die Auswertungstabellen zur Energiebilanz Deutschland (mit Zeitreiheninformationen von 1990 bis 2022). Ferner wurden zum Jahresende 2023 neue Effizienzindikatoren mit revidierten Daten von 2003 bis zum aktuellen Rand erstellt und veröffentlicht. Ebenfalls angepasst wurden die Heizwerte der fossilen Brennstoffe und es wurde ein neues Energieflussbild für das Jahr 2021 erstellt.

Welche Daten sind von der Revision besonders betroffen?

Eine umfassende Datenrevision erfasst die einzelnen Bereiche der Energiebilanz in unterschiedlichem Maße. So basieren insbesondere die Daten zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland auch auf dem Einsatz von Schätzverfahren. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt sowie auch rückwirkend angepasst. Bei den fossilen Energien sowie bei Strom und Fernwärme finden dagegen kaum Anpassungen statt, weil sich die statistischen Datengrundlagen nicht mehr nennenswert ändern, sodass auch rückwirkend kein oder nur ein geringer Revisionsbedarf besteht.

Insgesamt hat die Datenrevision für die fossilen Energieträger eine deutlich geringere Bedeutung als für die Erneuerbaren. Die Datenrevision bei fossilen Energieträgern erstreckt sich sowohl auf die Ausgangswerte in natürlichen Größen (Tonnen, Kubikmeter u.a.) wie auf die Bilanzierung in Energieeinheiten (Terajoule, Steinkohleeinheiten), die mittels Heizwerten aus den natürlichen Größen errechnet werden. Bei den erneuerbaren Energien erstreckt sich die Revision dagegen nur auf Energieeinheiten.

Welchen Umfang hatte die Datenrevision?

Die umfassende Datenrevision der Energiebilanz 2003 bis 2021 steht in der bisherigen Tätigkeit der AG Energiebilanzen einzigartig dar. Durch den erstellten Leitfaden wurde der Umfang der Revision eindeutig bestimmt und umfasste:

  • die Übernahme der aktuellen und bereits kontinuierlich angepassten Daten der AGEE-Stat für die erneuerbaren Energien,
  • angepasste Zeitreihen und Datenpunkte für fossile Energien, Strom und Fernwärme, die von der AG Energiebilanzen identifiziert worden waren,
  • Korrekturen im Zusammenhang mit der Verwendung neuer einheitlicher Heizwerte,
  • die Einbeziehung früher und bisher nicht berücksichtigter Daten.
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