Der Sachverständigenrat in Umweltfragen bemängelt an aktuellen Planungen des Bundes und der Länder eine zweifelhafte symbolische Handlungsdynamik. (Bild: Adobe Stock)
Der SRU befürchtet eine substanzielle Schwächung des Umwelt- und Naturschutzes im Zuge der Umsetzung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes, der Reform des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie der Maßnahmen der Förderalen Modernisierungsagenda. Ziel der genannten Vorhaben ist es, den Ausbau von Infrastrukturen zu beschleunigen. Während das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz kurz vor der Beratung durch den Bundestag stehen, wurde die Föderale Modernisierungsagenda bereits Ende 2025 zwischen Bundeskanzler und Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder beschlossen.
Der SRU stellt heraus, dass es sich bei der Beschleunigung von Planungs- und Zulassungsverfahren um ein wichtiges Anliegen auch für die Erreichung der Klimaneutralität handelt. Bemängelt wird, dass Beschleunigungsmaßnahmen jedoch im Verhältnis zum Kontrollauftrag und dem dafür nötigen Zeitaufwand betrachtet werden müssen. Die Gesetzesvorhaben seien von einer zweifelhaften symbolischen Handlungsdynamik geprägt. Damit sei das Risiko verbunden, dass wenig beschleunigt werde, gleichzeitig aber das Umweltschutzniveau sinke.
Schwächung der Abwägung und wenig Beschleunigung
Für das Infrastruktur-Zukunftsgesetz, das Vorrang für eine Vielzahl von Verkehrsvorhaben schaffen soll, kritisiert der SRU den vorgesehenen Abwägungsprozess gegenüber Umwelt- und Naturschutzbelangen. Mit dem Gesetz gehe es dem Gesetzgeber nicht mehr darum, auf Verfahren und Organisationen mit dem Ziel einzuwirken, bestehende Effizienzreserven zu nutzen. Stattdessen werde das Infrastrukturrecht möglichst weit gegen Einwirkungen des Umweltrechts abgesichert. Damit werde dafür gesorgt, dass Infrastrukturprojekte nicht möglichst umweltschonend umgesetzt, sondern hinsichtlich Infrastrukturinteressen optimiert realisiert werden. Auf Ablehnung stößt insbesondere für bestimmte Bundesprojekte die geplante Änderung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Hier wünscht sich der SRU den Vorrang der Realkompensation. Sollte die Regelung von der Bundesregierung wie vorgesehen umgesetzt werden, plädiert der SRU für eine zügige Verabschiedung des Naturflächenbedarfsgesetzes, das die Koalition vereinbart hat.
Bezüglich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes wird das SRU grundsätzlich. Es sehe keinen sachlichen Grund, warum es dort zu Änderungen kommen solle, da die zugrundeliegende Problemdefinition für eine Reform nicht gegeben sei. Es gebe keine empirischen Belege, dass Verbandsklagen ein relevantes Hemmnis für Infrastrukturvorgaben in Deutschland darstellen.
Die Förderale Modernisierungsagende enthält laut SRU in Teilen weitreichende Neuerungen, von denen eine Senkung des Umweltschutzniveaus auf prozeduraler wie materieller Ebene zu erwarten sei. Insgesamt 237 Maßnahmen werden von der Agenda adressiert. Bedenklich findet das SRU, dass der Agenda ein Bekenntnis zur Nachhaltigkeitstransformation und zu einem hohen Umweltschutzniveau fehlt und der Umwelt- und Klimaschutz in den Vorschlägen nicht als Teil der Staatsmodernisierung integral mitgedacht wird. Das SRU befürchtet bei einer zu weitgehenden Deregulierung Schaden für Umweltgüter wie Wasser, Boden, Luft, Klima und Biodiversität sowie die menschliche Gesundheit.
Abstimmung mit Verwaltung und Zivilgesellschaft
In toto fasst der SRU seine Kritik dahingehend zusammen, dass in den Beschleunigungs- und Deregulierungsinitiativen der Stand des Wissens zur Implementation von Gesetzen und der Möglichkeit zügiger Implementation zu wenig Berücksichtigung findet. Das SRU befürchtet, dass Vollzugsverwaltung und Öffentlichkeit gleichermaßen vor den Kopf gestoßen werden, weil Lösungen zu wenig mit betroffenen Verwaltungen und der Zivilgesellschaft abgestimmt werden. Für bessere Ansätze verweist das SRU auf sein Sondergutachten zur Implementierung des Umweltrechts, das im Juni 2026 erscheinen wird.
Weitere Informationen: umweltrat.de