Prüfverfahren im Bereich Fernwärme hat das Bundeskartellamt auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet.

Das Bundeskartellamt hat Prüfverfahren im Bereich Fernwärme auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet (Quelle: Bruno/Germany auf Pixabay)

„Die Fernwärmebranche hat in den vergangenen Wochen mit großem personellem Einsatz und erheblichem Aufwand die Wärmepreisbremse umgesetzt. Nunmehr prüft das Bundeskartellamt auftragsgemäß, ob dabei alles mit rechten Dingen zugegangen ist“, erläutert Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz ist es Gas- und Wärmelieferanten untersagt, ihre Preise so zu gestalten, dass die Preisbremsenregelungen missbräuchlich ausgenutzt werden. Das ist wichtig, damit nicht einzelne Unternehmen die Krise ausnutzen. Kritisch sehen wir allerdings den Generalverdacht, dem sich die Versorger durch die aktuelle mediale Berichterstattung ausgesetzt sehen. Gerade in Bezug auf geltende Preisänderungsklauseln, die explizit im Rahmen des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) berücksichtigt werden, muss aus unserer Sicht genau hingeschaut werden.“

EWPBG berücksichtigt Preisänderungsklauseln

Bei Erlass der Preisbremsenregelung sei es dem Gesetzgeber nämlich durchaus bewusst gewesen, so Fricke, dass sich Fernwärmepreise vertragsgemäß und im vereinbarten Turnus auf Grundlage von Preisänderungsklauseln ändern können. „Dieser Mechanismus macht es möglich, die Preise an die jeweils aktuelle Marktsituation anzupassen. In früheren Jahren profitierten Fernwärmekunden dadurch auch von sinkenden Preisen.“

Die Anforderungen an solche Preisänderungsklauseln werden in einem anderen Gesetz, der AVBFernwärmeV, geregelt. Daher könne es sachlich gerechtfertigt sein, wenn die beobachte Preisänderung auf Grundlage einer Preisänderungsklausel vorgenommen wurde. Das wird auch im Preisbremsengesetz für Fernwärmeverträge eigens klargestellt. „Mit anderen Worten: Hat der Fernwärmeversorger die Preise wegen einer in Einklang der AVBFernwärmeV stehenden Preisänderungsklausel geändert, schließt dies den Verdacht aus, die Preisbremse missbräuchlich ausgenutzt zu haben.“

Derzeit prüfe das Bundeskartellamt mit einem auf Fernwärmeverträge zugeschnitten Fragebogen, ob die als auffällig identifizierten Unternehmen ihre Preisbestandteile, also Arbeitspreis und Grundpreis, im Wege von Preisänderungsklauseln angepasst haben. „Damit trägt die Behörde ausdrücklich der Bedeutung von Fernwärme-Preisänderungsklauseln Rechnung“, so der AGFW-Rechtsexperte. Der Fragebogen gehe nicht an die gesamte Branche, sondern lediglich an ausgewählte Versorger.

EHP-Redaktion

Ähnliche Beiträge