Aus Sicht der Fernwärmebranche setzt die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum 10. Sektorgutachten Energie richtige und wichtige Akzente (Quelle: Laufkötter)
„Wir teilen die Einschätzung der Bundesregierung, die die bereits bestehenden Anreize für eine freiwillige Einbindung von Wärme von Drittanbietern grundsätzlich für ausreichend hält“, erklärt AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. „Sie macht zurecht deutlich, dass ein verpflichtender Drittnetzzugang zu Fernwärmesystemen mit erheblichen technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden wäre und, wie Untersuchungen ergeben, weder zu niedrigeren Preisen noch zu Vorteilen für eine effizientere Dekarbonisierung führt. Eine solche Verpflichtung würde die Systeme komplexer machen, Bürokratie aufbauen, Investitionen erschweren und könnte am Ende sogar höhere Wärmepreise bedeuten.“
Davon abgesehen bedarf es aus Sicht des Verbands keiner gesetzlichen Regelungen. Seit jeher wird die Einbindung von Drittwärme im Rahmen der Vertragsfreiheit praktiziert, wo sie für beide Vertragspartner wirtschaftlich sinnvoll ist. Dies belegt u.a. das aktuelle Beispiel der Wärmeleitung vom Industriepark Leuna nach Leipzig. Der AGFW hat bereits vergangenes Jahr darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Drittzugang lokale Realitäten ignoriert und dabei Bürokratie und Kosten ohne Mehrwert für Verbraucher schafft.
Bei der Einschätzung der Preisentwicklung nimmt die Bundesregierung aus Sicht des Verbands eine im Grundsatz richtige Einordnung vor. Der teilweise Anstieg von Basispreisen wird nicht als Zeichen eines nachlassenden Wettbewerbs interpretiert, sondern nachvollziehbar mit Investitionen in den Aus- und Umbau der Fernwärmeinfrastruktur und den jeweiligen lokalen Besonderheiten der Netze begründet.
AVBFernwärmeV und Wärmelieferverordnung
Besonders wichtig für die Wärmewende im Gebäudebestand ist schließlich, dass die Bundesregierung die hemmende Wirkung der Wärmelieferverordnung abermals ausdrücklich anerkennt. „Gerade bei der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung dürfen wir keine weitere Zeit verlieren. Die Branche braucht jetzt Klarheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Deshalb muss auch das in den Eckpunkten des GModG angekündigte Wärmegesetz zeitnah vorgelegt werden", so Mattat weiter.
Nachvollziehbar seien auch die Bedenken gegenüber dem von der Monopolkommission vorgeschlagenen verpflichtenden Grundversorgungstarif. Zu Recht weise die Bundesregierung darauf hin, dass jährliche Wechselmöglichkeiten und regulatorische Preisvorgaben die Refinanzierung langfristiger Investitionen erschweren und dadurch am Ende Preissteigerungen auslösen könnten. Ebenso richtig sei der Hinweis, dass ein an dezentraler Wärmeerzeugung orientierter Preisdeckel die Kosten der Netzinfrastruktur und die Kapitalkosten gerade in urbanen Wärmenetzen nicht sachgerecht abbildet.
„Die Bundesregierung macht deutlich, dass der Rahmen für die Fernwärme weiterentwickelt werden muss, aber mit Augenmaß. Wer Dekarbonisierung, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit zusammenbringen will, braucht einen geeigneten gesetzlichen Rahmen, der Investitionen ermöglicht, statt neue Unsicherheiten zu schaffen“, so Mattat abschließend.