Der AGFW hat Empfehlungen zur Verbesserung der Abwärmenutzung durch Rechenzentren und Unternehmen ausgesprochen.

Der AGFW empfiehlt, mit Machbarkeitsstudien und Anreizen die Nutzung der Abwärme von Industrie und Rechenzentren voranzutreiben (Quelle: Ralf Vetterle auf Pixabay)

„Abwärme, die nicht in internen Prozessen genutzt oder vermieden wird, kann für viele Wärmenetze ein großer Schritt zur Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sein“, sagt John Miller, stellv. Geschäftsführer und Bereichsleiter Energiewirtschaft und Politik beim AGFW, und ergänzt: „Grundsätzlich begrüßen wir, dass Abwärme und deren Einbindung in Fernwärmenetze – wo möglich und sinnvoll – in dem Gesetz behandelt wird. Um das Abwärmepotenzial in Unternehmen und Rechenzentren jedoch dauerhaft nutzbar zu machen, bedarf es weiterer Anpassungen. Aus Sicht der Fernwärmeversorgungsunternehmen muss mit dem Gesetz sichergestellt werden, dass Unternehmen tatsächlich entsprechende Maßnahmen ergreifen, um externe Abwärmenutzung zu ermöglichen. Wir würden uns vom Gesetzgeber insgesamt mehr Ambitionen bei der Bereitstellung von Abwärme für Fernwärmenetze wünschen.“

Nutzung mit Machbarkeitsstudien und Anreizen vorantreiben

Konkret fordert der Verband in seiner Stellungnahme, dass für Unternehmen klarere Bedingungen zur Wiederverwendung von Abwärme geschaffen werden. Aus Sicht des AGFW besteht das Risiko, dass ansonsten die Anzahl an Abwärmenutzung und -auskopplung in ein Fernwärmenetz gering bleibt. Um tatsächlich festzustellen, ob die entsprechenden Maßnahmen zur Wiederverwendung von Abwärme zumutbar und durchführbar sind, sollten – so der Vorschlag des AGFW – Unternehmen verpflichtet werden, unabhängige Machbarkeitsstudien durchzuführen.

Falls diese Studien tatsächlich zu dem Ergebnis kommen sollten, dass die Abwärmenutzung aktuell nicht möglich und zumutbar sei, sollten Unternehmen Vorbereitungen für eine spätere Auskopplung und Weiterleitung von Abwärme an die Wärmenetzbetreiber vornehmen. Unternehmen mit nutzbaren Abwärmepotenzialen sollten mit Anreizen oder Verpflichtungen dazu gebracht werden, in Zukunft Abwärme-Ready zu sein. „Nur wenn Unternehmen und Rechenzentren technisch bereit für eine Abwärmeauskopplung sind, kann das System Fernwärme und damit die angeschlossenen Haushalte von der bisher oft ungenutzten Energiequelle profitieren“, so Miller.

Plattform für Abwärme

Zudem fordert der AGFW, dass neue Rechenzentren ab 2028 mindestens 40 Prozent der anfallenden Abwärme wiederverwenden müssen, statt wie bisher vorgesehen lediglich 20 Prozent. Ebenso sollte der Gesetzgeber bei der vorgesehenen Plattform für Abwärme nachsteuern: „Seit langem fordern wir eine Plattform für Abwärme. Mit dieser sollen Unternehmen den Wärmenetzbetreibern alle wichtigen Daten zu anfallender Abwärme zur Verfügung stellen. So wie aktuell vorgesehen, ist die Qualität der an die Plattform zu übermittelnden Daten jedoch noch nicht ausreichend“, betont Miller.

EHP-Redaktion

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