Laut AGFW muss der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes nachgebessert und darin die BEW gesetzlich verankert werden.

Zum Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes hat der AGFW Stellung genommen: Dringenden Änderungsbedarf sieht der Verband bei der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes (Quelle: Anja auf Pixabay)

„Wärmenetzbetreiber investieren schon heute hohe Summen in die Transformation ihrer Netze. Sie benötigen dabei vor allem eines – Investitionssicherheit. Die derzeit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bereitgestellten Mittel werden jedoch bald ausgeschöpft sein“, warnt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Nach eigenen Hochrechnungen gehe der AGFW davon aus, dass die ursprünglich bis 2028 vorgesehenen Fördermittel bereits im nächsten Jahr aufgebracht sein werden.

„Falls sich die Nachfrage in der gleichen Frequenz wie bisher fortsetzt, wären die rund 3 Mrd. Euro BEW-Fördermittel bis Oktober 2024 aufgebraucht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die BEW gesetzlich zu verankern und auf jährlich mindestens 3 Mrd. Euro zu erhöhen“, sagt Lutsch. „Politik und Gesellschaft müssen sich vor Augen halten, dass die Wärmewende am Anfang steht. Das Wärmeplanungsgesetz wird wahrscheinlich dieses Jahr noch verabschiedet und damit müssen unsere Mitgliedsunternehmen noch einmal in einer höheren Geschwindigkeit die Wärmenetze ausbauen und gleichzeitig klimaneutral gestalten.“ Daher sei es sehr wahrscheinlich, dass die für die Branche enorm wichtigen Fördermittel bald noch stärker abgerufen werden als bisher.

Weiteren dringenden Änderungsbedarf sieht der Verband bei der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes. „In den allermeisten Fällen werden die kommunalen Wärmepläne nicht von den Gemeinden selbst erstellt. Dazu fehlen sowohl Detailwissen als auch vielerorts schlicht die notwendigen Kapazitäten“, erklärt der AGFW-Geschäftsführer. Die Gemeinden würden demnach Dritte mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragen.

„Zur Sicherstellung von Mindeststandards und zur Qualitätssicherung sind anerkannte Regeln der Technik notwendig", so Lutsch. „Die Festlegung von Mindestanforderungen durch ebensolche Regeln ist ein bewährter und praxisgerechter Weg, um technische Anforderungen außerhalb von Gesetzen zu regeln. Die Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung sollten deshalb am Stand der Technik festgemacht werden, die in anerkannten Regeln der Technik festgehalten werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Regelwerksbausteine FW 317, FW 701 und FW 702, die zeitnah veröffentlicht werden.“

EHP-Redaktion

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