Das vom Bundestag beschlossene Wärmeplanungsgesetz wird von AGFW und BEE begrüßt.

Das Wärmeplanungsgesetz, das der Bundestag beschlossen hat, wird von den Fachverbänden unterschiedlich bewertet (Quelle: StockSnap auf Pixabay)

Dazu AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch: „Eine bundesweit verpflichtende kommunale Wärmeplanung schafft Planungssicherheit für Kunden und Wärmeversorger. Dass der Ausbau von Wärmenetzen und die Errichtung erneuerbarer Wärmeerzeuger im überragenden öffentlichen Interesse liegt, begrüßen wir sehr. Davon versprechen wir uns eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Ausbau der Wärmenetze und Erzeugungsanlagen. Außerdem unterstreicht es, wie wichtig Ausbau und Transformation der Wärmenetze für das Erreichen der Klimaziele sind.“

Insgesamt habe sich der Gesetzentwurf im Rahmen des Verfahrens spürbar verbessert, so Lutsch. „Die Gleichstellung der gesamten Wärme aus der thermischen Abfallbehandlung mit unvermeidbarer Abwärme ist richtig. Dadurch wird sichergestellt, dass wertvolle Wärmequellen weiterhin genutzt werden und dass Planungssicherheit besteht, um bislang unerschlossene Potenziale in Wärmenetze einzubinden.“

Verbesserungen im Biomassebereich

Verbesserungen gäbe es zudem bei der Anrechenbarkeit von Biomasse in Wärmenetzen. „Durch die Streichung der maximalen Biomassequoten in kleinen Netzen kann das nachhaltige Biomassepotenzial im ländlichen Raum gehoben werden.“ Auch die Benachteiligung von Betreibern von Biomassebestandsanlagen sei verhindert worden.

Das sieht auch der BEE so, dessen zentrale Forderung die Anhebung des Biomassedeckels war. „Dass der Deckel erst für Wärmenetze ab einer Länge von 50 km gilt, stellt eine deutliche Verbesserung dar“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE. „Die zunächst vorgesehene Begrenzung auf 20 km für den Einsatz nachhaltiger Biomasse hätte die Nutzung lokaler, nachhaltiger und dauerhaft verfügbarer Biomassepotenziale an geeigneten Standorten verhindert.“

AGFW fordert Verzahnung mit BEG

„Die Gebietsausweisungen des Wärmeplanungsgesetzes müssen nun besser mit der Fördersystematik der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verzahnt werden, da sonst volkswirtschaftlich ineffiziente Investitionen angereizt werden“, sagt Lutsch. „Die bisher im BEG-Entwurf angedachte Kopplung der Förderung an einen Anschluss- und Benutzungszwang ist dafür der falsche Weg.“

Dreh- und Angelpunkt bleibe jedoch die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und deren Finanzierung, so Lutsch. „Ein Start- und Stopp-Betrieb des Programms in Abhängigkeit der Haushaltslage stellt auch den Erfolg der kommunalen Wärmeplanung mehr als in Frage. Die Chance zur Schaffung langfristiger Investitionssicherheit durch eine gesetzliche Grundlage für die BEW inklusive einer auskömmlichen finanziellen Ausstattung wurde verpasst und muss dringend nachgeholt werden.“ Nur so könnten die massiven Investitionen für Ausbau und Transformation der Wärmenetze gestemmt werden. Der AGFW setzt sich dafür ein, dass die BEW gesetzlich verankert und das Fördervolumen auf jährlich mindestens 3 Mrd. € erhöht wird.

EHP-Redaktion

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