Mit konkreten Forderungen für das Osterpaket hat sich der AGFW an die Bundesregierung gewendet.

In seiner Positionierung zum Osterpaket der Bundesregierung formuliert der AGFW konkrete Forderungen wie ein sofortiges Inkrafttreten der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (Quelle: Laufkötter)

„Grüne Fernwärme ist der Schlüssel für die Wärmewende in Deutschland. Eine krisenfeste, resiliente Wärmeversorgung werden wir aber nur erreichen, wenn wir bürokratische Hürden und Fesseln schnell abstreifen“, so AGFW-Präsident Dr. Hansjörg Roll auch im Hinblick auf die Energiemärkte, die durch den Angriff Russlands auf die Ukraine derzeit stark erschüttert sind. „Unsere Unternehmen stehen vor dem immensen Spagat, der wachsenden Rohstoffknappheit zu begegnen, dabei weiterhin sozialverträgliche Energiepreise zu ermöglichen und gleichzeitig die enorme Herausforderung der Transformation ihrer Wärmenetze hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung zu stemmen. Hier ist die Branche dringend auf konkrete und schnelle Unterstützung durch die Bundesregierung angewiesen. Wir brauchen endlich passgenaue und verlässliche Rahmenbedingungen, um die notwendige Investitions- und Planungssicherheit zu gewährleisten.“   

BEW muss zum 1. April 2022 in Kraft treten

In dem Positionspapier, mit dem sich der AGFW hinsichtlich des Osterpakets an die Bundesregierung wendet, fordert der Verband, dass die BEW zum 1. April 2022 in Kraft treten muss. „Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze ist das richtige Instrument, um den Transformationsprozess zu starten“, erklärt der stellvertretende AGFW-Geschäftsführer John Miller. „Es ist daher sehr wichtig, das Programm schnellstmöglich und mit einer angemessenen Laufzeit bis 2030 und darüber hinaus sowie einer adäquaten finanziellen Ausstattung von mindestens 2,5 Milliarden Euro in Kraft treten zu lassen.“ Eine weitere Verzögerung sei weder aus klimapolitischer noch aus sozialökonomischer und energiewirtschaftlicher Sicht verantwortbar.

Versorgungssicherheit durch Kraft-Wärme-Kopplung stärken

„Vor dem Hintergrund knapper Rohstoffe wie Gas und Öl erscheint die Kraft-Wärme-Kopplung einmal mehr als die effizienteste, brennstoffneutrale Technologie, die uns derzeit zur Verfügung steht“, so Miller. „Es ist daher unerlässlich, dass wir genehmigungsrechtliche Hürden überwinden und dem Ausbau von KWK-Anlagen Priorität einräumen. Der Bau von neuen KWK-Anlagen ist Garant für Versorgungssicherheit für den Strom- und Wärmemarkt in Deutschland. Diese zukunftsfähige Technologie hilft uns, durch die effiziente Nutzung knapper und wertvoller Brennstoffe die Resilienz unseres Energiesystems zu stärken, denn je effizienter wir vorhandene Brennstoffe nutzen, desto geringer ist unsere Importabhängigkeit.“ Der AGFW fordere daher die Evaluierung und Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) bis spätestens 1. September 2022 sowie das Inkrafttreten des KWKG bis zum 1. Januar 2023 mit einer Laufzeit bis mindestens 2030.

Vorbehaltlose Akzeptanz der Fernwärme als Lösung für Städte

Ein wesentliches Hindernis für die Branche und damit für den Ausbau der Fernwärme sind die teilweise unverhältnismäßig hohen Anforderungen, die an die Fernwärme gestellt werden, so Miller. Ein gutes Beispiel dafür ist die aktuell geltende Wärmelieferverordnung (WärmeLV). „Wir können uns als Gesellschaft das Festhalten an überkommenen Verordnungen nicht länger erlauben. Im Kontext mit den immensen Herausforderungen für die Unternehmen kann es nicht sein, dass ineffiziente Gebäude-Heizungstechnologien als Kostenvergleichsmaßstab für eine moderne Wärmeversorgung herangezogen werden.“ Gerade im urbanen Gebäudebestand sei der Anschluss an ein Fernwärmenetz oftmals die einzige Möglichkeit, ein Gebäude perspektivisch klimaneutral zu versorgen und kurzfristig bestehende Heizungen durch ein klimafreundliches Heizsystem zu ersetzen. In ihrer aktuellen Fassung verhindere die WärmeLV jedoch den Anschluss an die Fernwärme. „Wir fordern die Bundesregierung zu einem Realitätscheck auf“, so Miller. „Dazu gehört für uns u. a. die Streichung der Wärmelieferverordnung.“

Darüber hinaus formuliert der AGFW in seinem Positionspapier Forderungen hinsichtlich der Bundesförderung für effiziente Gebäude sowie der AVBFernwärmeV und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Weitere Themen sind Großwärmepumpen und Tiefengeothermie, Abwärme, die kommunale Wärmeplanung, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie der Mehrwertsteuersatz für Fernwärme. Das Positionspapier ist zu finden unter www.agfw.de.

EHP-Redaktion

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