Die Umstellung der kommunalen Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme trägt zum Klimaschutz bei und birgt erhebliches wirtschaftliches Potenzial, was durch die in einem 4-Punkte-Plan beschriebenen Maßnahmen genutzt werden kann (Quelle: Silke Laufkötter)
Eine breite Allianz aus Verbänden – darunter der AGFW – und kommunalen Energieversorgern hat diesen 4-Punkte-Plan vorgelegt. Die darin vorgeschlagenen Maßnahmen können überwiegend haushaltsunabhängig finanziert werden, sodass größere Mehrbelastungen für die ohnehin angespannten öffentlichen Haushalte vermieden werden.
Der 4-Punkte-Plan umfasst folgende Maßnahmen:
- Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-(EE-)Wärmebonus und verbesserte Anreize für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen (durch Anpassungen im KWKG),
- Einführung von Ausschreibungen für solarthermische Großkollektoren und verbesserte Rahmenbedingungen für Tiefengeothermie-Projekte,
- industriepolitische Stärkung und begleitende Markteinführung für den heimischen Anlagenbau,
- Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel für finanzschwache Kommunen.
„Der aktuelle Rechtsrahmen ist zu zaghaft, um die Potenziale der erneuerbaren Wärme großtechnisch umfassend zu nutzen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie e.V. (BEE). "Der EE-Wärmebonus im KWKG sollte daher um Wärme aus Holz und Biomasse sowie um sämtliche Wärmequellen, welche mit Großwärmepumpen erschlossen werden können, erweitert werden. Ebenso ist eine Ausweitung des Bonus auf Fernwärmebestandssysteme erforderlich.“ Der Ausbau solarthermischer Großkollektoren könnte über Ausschreibungen forciert werden; ebenso sei eine verbesserte Bohrkostenförderung und Risikoabsicherung bei Tiefengeothermie-Projekten erforderlich.
Neben der Umstellung im Bereich der Wärmeerzeugung, sehen Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU), und Werner Lutsch, Geschäftsführer des AGFW, große Potenziale im Neu- und Ausbau der Wärmenetzinfrastruktur: „Diese Weiterentwicklung ist dringend erforderlich, um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen“, fasst Liebing zusammen. Lutsch ergänzt, dass damit „nicht nur dem Klimaschutz gedient sei, sondern es werden gleichzeitig drohende Strafzahlungen im Bereich des europäischen Effort-Sharings vermieden und weitere Risiken für den Bundeshaushalt abgewandt."
Einigkeit besteht unter den mitzeichnenden Akteuren vor allem darin, dass die kommunale Wärmewende wirtschaftliche Chancen und Klimaschutz in idealer Weise verknüpft. „Wir weisen seit jeher daraufhin, dass sich über den Ausbau und die Modernisierung der kommunalen Wärmeinfrastruktur beträchtliche konjunktur- und strukturpolitische Chancen ergeben“, hebt Lutsch hervor. „Dieser Umstand wird vor dem Hintergrund der Corona-Krise immer bedeutsamer.“
Neben der Stärkung des heimischen Anlagenbaus und einer forcierten industriellen Wertschöpfung über gezielte Industriepolitik geht der 4-Punkte-Plan explizit auch auf die angespannte Haushaltslage in finanzschwachen Kommunen ein. „Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass die Finanzlage in vielen Kommunen besorgniserregend ist. Wir schlagen daher vor, den Kommunalinvestitionsförderungsfonds zu verlängern und mit zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten. Dann kann die Wärmewende auch in finanzschwachen Kommunen vorangetrieben werden“, so Liebing.