
Christian Maaß, Abteilungsleiter im BMWK, sprach auf dem Kongress des Bundesverbands Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) über die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung (Quelle: Laufkötter)
Unter dem Motto „Kraft-Wärme-Kopplung – Rückgrat der Energiewende“ diskutierte der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) die Zukunft der Energieversorgung. Über allem stand die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zur Residuallastdeckung im künftigen Energiesystem und wie diese aktuell in die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geplante Kraftwerksstrategie eingebunden wird. Mit der Kraftwerksstrategie sollen ab 2024 Backupkapazitäten zur Deckung der gesicherten Leistung geschaffen werden.
Die Kraftwerksstrategie sieht vor, über Ausschreibungen einen perspektivisch wasserstoffbetriebenen Kraftwerkspark aufzubauen, der zunächst noch teilweise mit Erdgas betrieben wird. Die komplette Umstellung auf Wasserstoff ist bis 2035 vorgesehen und wird durch Biomethan- und Biomassekraftwerke ergänzt. In einem Positionspapier des BKWK, das Stahl auf dem Kongress vorstellte, fordert der Verband die Politik auf, die KWK als wichtige Säule in die Kraftwerksstrategie zu integrieren und macht einen Vorschlag für ein zukünftiges Fördersystem.
„Noch immer ist die Assoziation von KWK mit CO2-intensiven Brennstoffen weit verbreitet. Dabei befindet sich die KWK längst im Wandel und erfüllt alle Voraussetzungen, um das erneuerbare Energiesystem umweltverträglich zu unterstützen. Angetrieben mit erneuerbaren Gasen und punktuell netzdienlich zur Deckung der Residuallast eingesetzt, ist die KWK ein wichtiges Instrument der Energiewende“, sagt der BKWK-Präsident. „Wenn man sich die fluktuierende Wind- und Sonnenenergie als Rumpf einer modernen Energieversorgung vorstellt, dann ist die KWK ihr Rückgrat, das jederzeit steuerbar und stabilisierend Strom und Wärme liefern kann. Sie wird gebraucht wie die Feuerwehr, wenn es brennt.“
Positionspapier des BKWK
Deshalb fordert der Verband in seinem Positionspapier von der Politik die öffentliche Anerkennung der KWK in der Kraftwerksstrategie zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Zur Effizienzsteigerung bei der Nutzung der eingesetzten Brennstoffe solle ein Mindestgesamtnutzungsgrad von 80 % für alle stromerzeugenden Anlagen, die brennstoffbasiert arbeiten, festgelegt werden.
Zudem gelte es laut BKWK, in der Kraftwerksstrategie die Dezentralität von Kraftwerken zu verankern. Durch den vermehrten Einsatz dezentraler KWK-Anlagen würden Strom und Wärme genau dort erzeugt werden, wo sie gebraucht werden. Dezentrale flexible Stromerzeugung entlaste die Stromnetze und senke die Kosten für den Netzausbau. Damit könne der Zubau von KWK-Anlagen auch den Rollout von Wärmepumpen und E-Mobilität beschleunigen.
Darüber hinaus stellt der BKWK in seinem Positionspapier heraus, dass es nicht zielführend sei, den KWK-Zubau über die geplanten Ausschreibungssegmente der Kraftwerksstrategie zu organisieren. Denn es bestünden strukturelle Unterschiede zu anderen Kraftwerkstechnologien, beispielsweise hinsichtlich Anlagenplanung. Stattdessen sollte die Förderung für Neubau und Umrüstung von KWK-Anlagen über ein grundlegend weiterentwickeltes und über 2026 hinaus geltendes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) laufen. Mit Ausrichtung auf klimaneutrale Brennstoffe und gesicherte Leistung zur Residuallastdeckung solle die KWKG-Neuauflage eine Säule in der geplanten Kraftwerksstrategie bilden.
Vorschlag für zukünftiges Fördersystem
Der BKWK schlägt eine Umstellung des KWKG-Fördersystems vor, das ausschließlich für netzdienliche Fahrweisen greift und auf 70 % Investitionsförderung und 30 % Mengenförderung basiert. Die Gesamtlaufzeit würde dabei auf 10.000 Stunden entsprechend der heutigen Fördersumme von 30.000 Stunden gesenkt werden. Der Anteil der Investitionsförderung würde verteilt über fünf Jahre bei einer jährlichen Mindestlaufzeit von 500 Vollbenutzungsstunden; die 30 % Mengenförderung würden für weitere 500 Stunden pro Jahr entsprechend der angepassten Gesamtfördersumme ausgezahlt, sodass jährlich bis zu 1.000 Stunden gefördert werden.
„Es muss Investitionssicherheit für KWK-Anlagen geschaffen werden. Gleiches gilt für Investitionen in Wasserstofffähigkeit bei Neuanlagen und Umrüstung. Beides muss wirtschaftlich darstellbar sein und sachgerecht in einer Förderstruktur abgebildet werden, die über leistungsbezogene Vergütung funktioniert. Denn bei rein arbeitsabhängiger Förderung ist die Unsicherheit für Betreiber zu groß, ob das Kraftwerk so viel läuft, dass sich die Investition lohnt. Gleichzeitig sollte eine jährliche Mindestlaufzeit der KWK-Anlagen festgeschrieben werden, als Bedingung, um die Förderung zu erhalten. Dazu schlagen wir 500 Betriebsstunden vor“, erklärt Stahl.