Die Energiebranche begrüßt die vom Bundestag beschlossene Verlängerung des KWKG.

Der deutsche Bundestag hat die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes beschlossen (Quelle: Marina Constantinoiu from Pixabay)

Durch die Verlängerung können nun auch Anlagen eine Förderung erhalten, die nach 2026 in Betrieb gehen. Das KWKG ist nicht nur ein bewährtes Instrument zur Förderung von KWK-Anlagen, sondern unterstützt auch den Ausbau von Wärmenetzen und Wärmespeichern. Mit der Verlängerung bleibt eine zentrale Säule des Fernwärmenetzausbaus und damit der Wärmewende vorerst gesichert.

AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch erklärt dazu: „Auf diesen ersten Schritt muss rasch der nächste folgen. Die Kraft-Wärme-Kopplung bleibt eine zukunftsweisende Technologie – Effizienz und Versorgungssicherheit werden in den kommenden Jahren sogar noch wichtiger. Daher braucht es dringend eine vorausschauende Weiterentwicklung des KWKG. Die kommende Bundesregierung ist hier in der Verantwortung. Dieses Thema darf nicht auf die lange Bank geschoben werden. Stattdessen muss der Gesetzgeber zeitnah für einen verlässlichen, langfristigen Planungsrahmen sorgen.“

Prof. Dr. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V., sagt: „Es braucht eine deutlich weitreichendere Verlängerung des Gesetzes, mindestens bis zum Jahr 2035. Das KWKG muss dabei mit höheren jährlichen Zubauzielen und einer Fokussierung auf klimaneutrale Brennstoffe in der Strom- und Wärmeversorgung ausgestaltet werden.“

Auch Dr. Constantin H. Alsheimer, Vorstandsvorsitzender Thüga AG, fordert von der nächsten Bundesregierung eine Weiterentwicklung und Verlängerung des KWKG bis 2035. „Die KWK-Reform geht Hand in Hand mit dem Aufbau effizienter Wärmenetze. Es wäre klug, auch die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) in diesem Zuge rechtlich zu verankern und mit dem KWKG zu verzahnen“, so Alsheimer.

Laut Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, werden durch die Verlängerung des KWKG dringend benötigte Investitionen in den Fernwärmeausbau als ein zentrales Element der Wärmewende weiter ermöglicht. „Jedoch wird eine neue Regierung weitere Klarheit bei der KWK schaffen müssen, sei es über Stabilisierung des Rechtsrahmens oder über die Einbettung der KWK in den Kapazitätsmarkt“, so Andreae.

Matthias Zelinger, Leiter VDMA Competence Center Klima & Energie, sagt: „Die Evaluierung und Zukunftsausrichtung des KWK-Gesetzes war seit 2023 überfällig und ist ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Wärme- und Fernwärmeplanung. Zudem muss eine praxistaugliche Regelung für die H2-Readiness von KWK-Anlagen gefunden werden."

EHP-Redaktion

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