Drei Hochhaustürme nebeneinander.

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat geurteilt, dass die deutsche „Dreijahreslösung“ nicht mit EU-Recht vereinbar sei (Quelle: Europäische Union 2020)

Bislang wurde die Dreijahreslösung herangezogen, wenn Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferverträgen unwirksam wurden. Den bisherigen Preisänderungen fehlte daraufhin die rechtliche Grundlage. Nun kann in einem solchen Szenario ein Preis gelten, der zum Abschluss des Vertrags, der teilweise auch zehn oder 20 Jahre in der Vergangenheit liegen kann, vereinbart wurde. Würden diese Anfangspreise massenweise von den Kunden eingeklagt, hätte dies gravierende Folgen für die betreffenden Unternehmen.  

Deshalb fordert der AGFW eine schnelle gesetzliche Neuregelung. „Das heutige Urteil verdeutlicht die Lücken des bestehenden Rechtsrahmens. Der Gesetzgeber ist nun gefordert, kurzfristig für Rechtssicherheit zu sorgen“, erklärt Dr. Norman Fricke, AGFW-Bereichsleiter Recht und Europa. „Ohne klare gesetzliche Vorgaben drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten, erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Versorgungsunternehmen und zusätzliche Unsicherheiten für Verbraucher. Dies wäre ein falsches Signal für die Wärmewende und die dringend erforderlichen Investitionen in klimaneutrale Wärmenetze.“

Für die Fernwärmeversorger und ihre Kunden müsse nun schnell Rechtssicherheit geschaffen werden, so Fricke. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung dürfe es nicht zu Situationen kommen, in denen Versorgungsunternehmen durch Rückforderungen aus langjährig bestehenden Vertragsverhältnissen wirtschaftlich überfordert werden. Die Wärmewende benötigt stabile und investitionsfähige Unternehmen.

„Deshalb sollte die Bundesregierung das anstehende Wärmenetzpaket nutzen, um klare gesetzliche Regelungen für den Umgang mit unwirksamen Preisänderungsklauseln zu schaffen“, so AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. „Dabei müssen die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso berücksichtigt werden wie die Funktionsfähigkeit und Finanzierung der Wärmeversorgung.“ 

EHP-Redaktion

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