Der EuGH-Generalanwalt sieht das KWKG nicht als Beihilfe; die endgültige Entscheidung des Gerichts wird für den Jahreswechsel 2025/2026 erwartet (Quelle: Gerd Altmann from Pixabay)
Die Europäische Kommission ist der Auffassung, bei dem KWKG handele es sich um eine Förderung aus staatlichen Mitteln, die deshalb der beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen. Daher hatte die Kommission bereits in der Vergangenheit mehrfach über beihilferechtliche Entscheidungen Einfluss auf die Gestaltung des KWKG genommen, zuletzt entscheidend in den Jahren 2015/2016 und im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes 2020.
Derzeit wird die Beihilferelevanz des KWKG vor dem EuGH geklärt. Bereits am 24. Januar 2024 hat das Europäische Gericht in erster Instanz entschieden, dass die KWKG-Förderung gerade nicht aus staatlichen Mitteln stammt, sondern als umlagefinanziertes System letztlich von den Stromkunden getragen wird. Gegen diese Entscheidung hat die Kommission Rechtsmittel beim EuGH eingelegt. Ende Oktober dieses Jahres hat der Generalanwalt des Gerichts in seinem Schlussantrag plädiert, das Rechtsmittel zurückzuweisen, da er das KWKG nicht als Beihilfe sieht. Die endgültige Entscheidung des Gerichts wird für den Jahreswechsel 2025/2026 erwartet.
Der Antrag des Generalanwalts ist zwar unverbindlich, er ist aber ein wichtiger Fingerzeig für die endgültige Entscheidung des EuGH. „Nach den klaren Voten der Vorinstanz und des Generalanwalts wäre eine anderweitige Entscheidung mehr als eine faustdicke Überraschung“, so Dr. Norman Fricke, AGFW-Bereichsleiter Recht und Europa.
Daher erneuert und bekräftigt der AGFW seine Forderung nach einer schnellen und entschlossenen Novelle des KWKG. Auf etwaige beihilferechtliche Hürden braucht Deutschland nun keine Rücksicht mehr zu nehmen. Darüber hinaus unterstützen die Branchenverbände die Vorbereitung der Novelle des KWKG mit aller Kraft. Der AGFW und der VKU haben gemeinsam eine Evaluation des bestehenden KWKG-Rechtsrahmens vorgenommen und Vorschläge für eine Fortentwicklung des Gesetzes unterbreitet. Der Evaluierungsbericht liefert einen umfassenden Überblick über die Nutzung der KWK in der öffentlichen Versorgung, die Rolle und insbesondere auch die Mehrwerte der KWK im Energiesystem, die bisherige Wirkung der KWKG-Förderung und zentrale Vorschläge zur Verlängerung und Weiterentwicklung des KWKG.