
Insgesamt 43,5 Mrd. € müssen laut der Neuauflage eines Gutachtens von Prognos in den Aus- und Umbau der Fernwärme investiert werden (Quellen: AdobeStock-fovito, SWM, iStock-senorcampesino, AdobeStock-visivasnc)
Beauftragt wurde die Aktualisierung des Gutachtens von 2020 vom AGFW und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Im Vergleich zur ursprünglichen Studie erhöht sich der Investitionsbedarf bis 2030 um 10,6 Mrd. € (im Jahr 2020 ging das Gutachten noch von 32,9 Mrd. € aus). Aufgrund des verzögerten Inkrafttretens der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) im Herbst 2022 müssen diese Investitionen nunmehr in den bis 2030 verbleibenden sieben Jahren getätigt werden. Der jährliche Förderbedarf beträgt damit etwa 3,4 Mrd. €. Die BEW ist bis Ende 2028 befristet und insgesamt mit 3,5 Mrd. € ausgestattet.
„Das Gutachten verdeutlicht das hohe Investitionsvolumen, das die Branche in den kommenden Jahrzehnten stemmen muss“, ordnet AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch die Ergebnisse ein. „Ein passender Förderrahmen ist eine zentrale Voraussetzung. Die BEW muss daher mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattet und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verlängert werden. Genau das haben die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Zuge des Fernwärmegipfels im Juni 2023 mit den Verbänden der Energie- und Fernwärmewirtschaft auch vereinbart“, so Lutsch weiter.
Im Hinblick auf den Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt und die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds (KTF) halten es die Verbände daher für erforderlich, die konkrete finanzielle Ausstattung der KTF-finanzierten Förderprogramme möglichst zeitnah nachzureichen. Äußerst kritisch sei, dass die Zukunft des KTF und damit auch der KTF-finanzierten Förderprogramme über 2025 hinaus im Unklaren bleibt.
Rolle der Fernwärme in der kommunalen Wärmeplanung
Bis zum Jahr 2045 werden 3,6 Mio. Wohngebäude, das entspricht 14 Mio. Wohneinheiten, mit Fernwärme versorgt. Der Erzeugungs- und Brennstoffmix in der Fernwärme wird bis dahin sukzessiv auf Klimaneutralität umgestellt. Dafür steht ein breiter Technologiemix aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Verfügung, der standortspezifisch erschlossen werden muss.
„Welche Potenziale vor Ort zur Verfügung stehen, wird im Kontext der Wärmeplanung identifiziert“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. „Bundesweit werden bis Juni 2026 beziehungsweise Juni 2028 die Wärmepläne erstellt. Wir sehen, dass die Fernwärme in den Plänen vielerorts eine Schlüsselrolle einnimmt. Die bloße Aufstellung der Pläne reicht aber nicht – sie müssen auch umgesetzt werden. Viele Stadtwerke unterstützen ihre Kommunen dabei und fordern von der Politik zurecht verlässliche Rahmenbedingungen ein. Dazu gehört eben auch eine verlässliche Förderung durch das BEW: Wir brauchen 3,4 Mrd. € pro Jahr bis Mitte der 2030er Jahre.“
Zusätzlich zum Betrachtungszeitraum bis 2030 zeigt das Gutachten einen vollständigen Transformationspfad der Fernwärme hin zur Klimaneutralität 2045 auf, einschließlich Investitionskosten und erforderlichen Fördermitteln. Interessierte können sich das Gutachten auf den Websites des AGFW sowie des VKU herunterladen.