Die Herkunft grüner Fernwärme wie vom Energiebunker Wilhelmsburg lässt sich jetzt mit Herkunftsnachweisen belegen.

Im Energiebunker Wilhelmsburg erzeugt ein Biomethan-Blockheizkraftwerk grüne Fernwärme, deren Herkunft nun mit dem Pilot-Herkunftsnachweisregister nachgewiesen werden kann (Quelle: Hamburger Energiewerke/Böthling)

Damit soll die Herkunft von Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien für die Kunden noch transparenter und nachvollziehbarer werden. „Was im Strombereich schon lange etabliert ist, erproben wir nun auch im Wärmemarkt. Dies eröffnet neue Vermarktungsmöglichkeiten“, sagt Dr. Alexandra Styles, die das Projekt beim Hamburg Institut koordiniert. Technisch wird das Register in Kooperation mit Grexel umgesetzt.

Das Register wird im Rahmen des Forschungsprojekts IW3 (Integrierte Wärmewende Wilhelmsburg) zu Forschungszwecken betrieben. Darin werden Optionen untersucht, wie ein nationales Herkunftsnachweis-(HKN-)Register für Wärme und Kälte zur Umsetzung europarechtlicher Anforderungen zukünftig funktionieren könnte.

Start der Testphase mit den Hamburger Energiewerken

Die ersten knapp 1500 Wärme-Herkunftsnachweise mit einer Einheit von je 1 MWh (für die Monate Mai bis Juli 2022) wurden für die Hamburger Energiewerke ausgestellt. Die zugrunde liegende Wärmemenge stammt aus dem Biomethan-Blockheizkraftwerk im Energiebunker Wilhelmsburg und wurde in das dezentrale Nahwärmenetz in Hamburg-Wilhelmsburg eingespeist.

Mit den Hamburger Energiewerken, die das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) geförderte Energiewende-Reallabor IW3 federführend umsetzen, ist nun der Testbetrieb des Wärmeregisters erfolgreich gestartet. Burkhard Warmuth, Leiter Strategie bei den Hamburger Energiewerken: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit unserer Biomethananlage das Pilotprojekt des Hamburg Instituts unterstützen können, auch für die leitungsgebundene Wärmeversorgung ein Herkunftsnachweisregister zu entwickeln.“

Warmuth ist überzeugt, dass nachweislich grüne Fernwärme zukünftig für Verbraucher eine große Rolle spielt: „Für uns als städtischer Energieversorger wird ein solches Register einen wertvollen Beitrag leisten, neue Produkte für unsere Kundinnen und Kunden zu entwickeln und die Wärmewende weiter voranzutreiben.“
In der nächsten Phase kann der Pilotbetrieb auf weitere Hamburger Wärmenetzbetreiber und Wärmeerzeuger ausgeweitet werden.

Pilot-Register hat mehrere Ziele

Das Pilotvorhaben verfolgt gleich mehrere Ziele: Wärme-HKN ermöglichen es, vor allem Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und Abwärme einzelnen Kunden zuzuordnen. So versetzt das IW3-Wärmeregister Erzeuger und Wärmeversorger in die Lage, grüne Fernwärme als eigenständiges Produkt zu vermarkten. Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist es von Interesse, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen. Dies trifft sowohl auf Industrieunternehmen als auch z. B. die Wohnungswirtschaft zu. Aber auch privaten Verbrauchern wird die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie zunehmend wichtiger.

Zudem kann das Register eine wichtige Weichenstellung für die Umsetzung von Art. 19 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) in Deutschland sein. Diese fordert von den EU-Mitgliedstaaten neben Strom auch Nachweissysteme für Gase wie Biomethan und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen. Ein Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vorgaben in Art. 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energiequellen wurde Mitte August 2022 vom BMWK veröffentlicht. Erfahrungen aus dem Design und Betrieb des IW3-Pilotregisters können in den nationalen Umsetzungsprozess einfließen.

Ausgestaltung des Registers

Dem Aufsetzen des Wärmeregisters war ein ausführlicher Analyseprozess vorausgegangen, um die spezifischen Anforderungen und wirtschaftlichen sowie technischen Rahmenbedingungen des Wärmemarkts zu identifizieren und im Registerdesign zu berücksichtigen. Hierbei wurden vor allem die wesentlichen Unterschiede zum etablierten HKN-System im Strombereich herausgearbeitet. Hierzu gehört die Grundsatzentscheidung, im Rahmen des Pilotvorhabens nur HKN zur Wärmekennzeichnung zuzulassen, die aus einem technisch verbundenen Wärmeversorgungssystem stammen.

„Unser Ziel ist, 2023 ein komplettes Wärmekennzeichnungsjahr durchzuspielen“, so Styles. „Die bei der Nutzung und beim Betrieb des Registers gesammelten Erfahrungen werten wir im Hinblick auf die verschiedenen Einsatzzwecke von Wärme- und Kälte-HKN aus.“

EHP-Redaktion

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