Die Stiftung Umweltenergierecht erhält ab sofort eine institutionelle Förderung des Bundes.

Offizielle Übergabe des Förderbescheids im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (v.l.): Fabian Pause, Stefan Wenzel, Melanie Bauer und Thorsten Müller (Quelle: BMWK/Andreas Mertens)

„Das Recht und noch viel mehr die Rechtswissenschaft haben eine dienende, aber trotzdem maßgebliche Funktion für das Gelingen der Energiewende. Die institutionelle Förderung ist für uns Verpflichtung und Ansporn zugleich, unsere Arbeit und den eingeschlagenen Weg mit großem Engagement fortzusetzen“, so der Leiter der Stiftung, Prof. Dr. Thorsten Müller. Die neuen Forschungsgebiete ergänzen die bestehenden zum europäischen und internationalen Energie- und Klimaschutzrecht, Recht der erneuerbaren Energien und Stromversorgung und dem Planungs- und Genehmigungsrecht.

„Mit den neuen Strukturen und zusätzlichen Kolleginnen und Kollegen können wir unserem Anspruch noch besser gerecht werden, mit einem 360-Grad-Blick die Rechtsentwicklungen der Energiewende zu analysieren und Weiterentwicklungsoptionen aufzuzeigen, Grundlagenfragen zu erforschen und Antworten auf drängende Fragen zu entwickeln“, so Müller. Auch übergreifende Querschnittsthemen wie Digitalisierung und gute Gesetzgebung sind als strategische Arbeitsfelder geplant.

Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber

„Die Stiftung Umweltenergierecht hat sich in den vergangenen Jahren mit ihrem einmaligen Profil zu einer der führenden Forschungseinrichtung zum Energie- und Klimaschutzrecht in Deutschland entwickelt. Die Forschung der Stiftung analysiert Grundlagen und Entwicklungen, sie zeigt praktische Lösungswege auf und erarbeitet wichtige Ausgestaltungsoptionen für den Gesetzgeber auf allen Ebenen. Angesichts der großen Herausforderungen möchten wir die Stiftung als Zukunftswerkstatt für das Recht der Energiewende mit einer institutionellen Förderung in ihrer unabhängigen Rolle stärken“, so Wenzel, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die institutionelle Förderung aus dem Haushalt des BMWK wird künftig rund zwei Drittel des Budgets der Stiftung ausmachen. So erhält die Stiftung 2024 bis zu 4,4 Mio. €. Die weitere Finanzierung erfolgt wie bisher über Projektmittel forschungsfördernder Institutionen und der öffentlichen Hand sowie private Spenden. Mit den zusätzlichen finanziellen Möglichkeiten kann die Stiftung ihre Forschung ausbauen und unabhängig von Fördermitteln zielgerichtet Forschungsvorhaben durchführen. „Die institutionelle Förderung ist für uns eine große Anerkennung unserer bisherigen Arbeit. Hierfür und für das große Vertrauen des BMWK und der Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die die institutionelle Förderung im Bundeshaushalt verankert haben, möchten wir uns sehr herzlich bedanken“, erklärt Müller.

Die Stiftung Umweltenergierecht wurde 2011 als gemeinnützige Forschungseinrichtung in Würzburg gegründet. Im Mittelpunkt ihrer Arbeit steht die Frage, wie sich der Rechtsrahmen weiterentwickeln kann, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, arbeitet die Stiftung Umweltenergierecht mit zahlreichen Forschungspartnern zusammen und ist Teil eines interdisziplinären Forschungsnetzwerks.

EHP-Redaktion

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