Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie diese in Berlin-Marzahn tragen zur Flexibilisierung des Energiesystems bei (Quelle: Laufkötter)
Laut Eckpunktepapier soll die Geltungsdauer des KWKG verlängert werden, sodass Inbetriebnahmen von KWK-Anlagen sowie von Wärmenetzen und -speichern bis Ende 2035 möglich sind. Gleichzeitig sollen die Förderzeiträume verkürzt werden, um die Wirtschaftlichkeit der Anlagen durch eine schnellere Inanspruchnahme der Förderung zu verbessern. Um die Wärmewende zu unterstützen, soll zudem die Förderung einzelner Wärmenetze angehoben werde, um eine Harmonisierung mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Flexibilisierung der KWK im Stromsystem. Um die Marktintegration zu verbessern und die Kosten für Abregelung und Redispatch zu senken, sollen Anreize verstärkt werden, die Produktion bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu meiden. Zudem wird die Direktvermarktung analog zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gestärkt.
Um die Systemkosten zu senken, soll die Förderung stringenter auf die systemdienliche Einspeisung in öffentliche Netze ausgerichtet werden, ohne die industrielle KWK zu benachteiligen. Bei kleineren Anlagen soll die Förderung an das Niveau großer Anlagen angeglichen werden. Zudem werden die Anforderungen an den messbaren Erfolg von Modernisierungen erhöht.
Die vorgesehene Verlängerung bis 2035 bewerten von alle drei Verbände positiv. VKU und BDEW weisen jedoch darauf hin, dass es sinnvoller sei, in Kohärenz mit dem Kohleausstieg mindestens bis 2038 zu verlängern. „Um eine Förderlücke zu vermeiden, sollte das neue KWKG bereits zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Der Zeitplan des Bundeswirtschaftsministeriums sieht ein Inkrafttreten der Novelle spätestens im ersten Quartal 2027 vor. Das KWKG läuft Ende des Jahres aus.
Stauchungsmodell
VKU und BDEW bewerten das vorgesehene Stauchungsmodell positiv. Laut AGFW entspreche die Verkürzung der Förderdauer von 30.000 auf 20.000 Vollbenutzungsstunden bei gleichzeitig 1,5-fachem Fördersatz dem vom Fernwärmeverband vorgeschlagenen Ansatz. „Die Förderwirkung bleibt grundsätzlich erhalten, zugleich werden stärkere Anreize für einen flexiblen und strommarktorientierten Betrieb der Anlagen gesetzt“, so AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat.
Wichtig ist dem BDEW jedoch, dass der Fokus auf Kostensenkung nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von künftigen KWK-Neuanlagen geht. „Die reale Anpassung der seit 2016 unveränderten Fördersätze an die Kostenentwicklung sowie die Berücksichtigung des Wegfalls der vermiedenen Netzentgelte dürfen nicht unberücksichtigt bleiben“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Wärmenetze und Speicher
Wärmenetze und Speicher werden durch die Novelle deutlich gestärkt. So soll die maximale Förderung je Wärmenetzprojekt von 50 auf 100 Mio. € steigen, das jährliche Budget für Wärme- und Kältenetze sowie Speicher von 150 auf 400 Mio. €. Zugleich wird das Förderverfahren durch die Rückkehr zur Inbetriebnahme als maßgeblichem Anknüpfungspunkt praxistauglicher und die Fördervoraussetzungen werden an die EED-Kriterien für effiziente Fernwärme angepasst.
Die Eckpunkte greifen mehrere zentrale Anliegen des AGFW auf. Gleichzeitig bleiben dem Fernwärmeverband zufolge jedoch einige Punkte kritisch, vor allem die weitere Begrenzung der förderfähigen Vollbenutzungsstunden, zusätzliche Anforderungen an Modernisierungen und die stärkere Einschränkung der Förderung bei niedrigen Strompreisen.
Nachbesserungsbedarf
Der VKU kritisiert, dass die Kostensteigerungen beim Anlagenbau bislang nicht ausreichend berücksichtigt werden. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf. „Die stärkere Ausrichtung der Förderung an Marktpreissignalen ist grundsätzlich nachvollziehbar. Sie darf jedoch nicht zulasten der Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen gehen und damit Investitionen in Versorgungssicherheit gefährden“, so Liebing.
Besonderes Augenmerk muss laut VKU auf die Modernisierung bestehender Anlagen gelegt werden. Liebing: „Bestehende KWK-Anlagen stehen bereits unter wirtschaftlichem Druck. Dazu tragen der Wegfall vermiedener Netznutzungsentgelte sowie drohende, zusätzliche Belastungen aus der AgNes-Reform bei. Um keine Bestands-KWK-Kapazitäten zu verlieren, müssen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Modernisierungen tragfähig sein.“ Die vorgesehene neue Systematik sollte kritisch auf ihre Praxistauglichkeit und Anreizwirkung überprüft werden.