Justitia-Figur mit verbundenen Augen, Waage und Schwert in der Hand vor der EU-Flagge.

Laut EuGH-Urteil bedarf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz nicht der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Union (Quelle: Gerd Altmann from Pixabay)

AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat sieht in der Entscheidung ein wichtiges Signal: „Es gibt nun keinen Grund mehr, die KWKG-Novelle aufzuschieben. Wir erwarten, dass die Bundesregierung das Thema zügig angeht, damit die Unternehmen für ihre Investitionsentscheidungen endlich die nötige Klarheit erhalten. Die Kraft-Wärme-Kopplung ist wichtiger Baustein einer effizienten und verlässlichen Strom- und Wärmeversorgung und trägt wesentlich zur Versorgungssicherheit Deutschlands bei.“ 

Wie relevant eine zügige Novellierung des Gesetzes ist, unterstreicht auch Dr. Norman Fricke, Bereichsleiter Recht & Europa des AGFW. „Der Um- und Ausbau der Wärmenetze benötigt stabile Rahmenbedingungen. Das KWKG schafft hierfür als bewährtes und kosteneffizientes Förderinstrument die entscheidende Grundlage“, so Fricke. 

Die beihilferechtliche Frage war lange Zeit umstritten. Die Europäische Kommission war der Auffassung, beim KWKG handele es sich um eine Förderung aus staatlichen Mitteln, die deshalb der beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen. Daher hatte die Kommission bereits in der Vergangenheit mehrfach über beihilferechtliche Entscheidungen Einfluss auf die Gestaltung des KWKG genommen. Der AGFW hatte seit jeher die Rechtsauffassung vertreten, dass das KWKG keine Beihilfe ist. Ein Gutachten des Energie- und Europarechtlers Prof. Schmidt-Preuß aus dem Jahr 2020 hatte diese Auffassung bestätigt. 

Fortentwicklung des Gesetzes

„Das Urteil ist ein Befreiungsschlag in einem Verfahren, das jahrelang für Unsicherheit in der Branche gesorgt hat“, erläutert Fricke. „Auf etwaige beihilferechtliche Hürden braucht die Bundesregierung nun keine Rücksicht mehr zu nehmen. Wir unterstützen sie gerne weiter mit aller Kraft bei der Vorbereitung der Novelle.“ Gemeinsam mit dem VKU hatte der AGFW bereits in der Vergangenheit eine Evaluation des bestehenden KWKG-Rechtsrahmens vorgenommen und Vorschläge für eine Fortentwicklung des Gesetzes unterbreitet. 

Die Förderung nach dem KWKG endet Ende 2026. Der VKU warnt deshalb vor einem Investitionsstau. „Wir sehen schon heute, dass Investitionsprojekte verschoben oder eingestellt werden, weil die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung kaum noch rechtzeitig erreicht werden können“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. Das gilt sowohl für den Anlagenbau als auch für den ebenfalls geförderten Ausbau der Wärmenetze und -speicher. Ohne eine schnelle gesetzliche Anschlussregelung drohe ein erheblicher Einbruch der Investitionstätigkeit. Die Bundesregierung müsse deshalb schnellstmöglich einen Gesetzentwurf für die KWKG-Novelle vorlegen.

EHP-Redaktion

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