Gitterzaun mit Blick auf ein großes Fernwärmerohr vorne links und Baustelle mit Fernwärmerohr in Hintergrund.

Barrikaden für den Ausbau von Wärmenetzen sollen durch die vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für ein Wärmenetzpaket abgebaut werden (Quelle: Laufkötter)

Zu den Eckpunkten zählen zudem die Anpassung von Ausgangspreisen und Preisänderungsklauseln, das Leistungsanpassungsrecht, ein Sonderkündigungsrecht, das Einrichten einer Schlichtungsstelle im Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, eine gesetzlich verankerte und verpflichtende Preistransparenzplattform bei einer Bundesbehörde, die Einführung einer Ex-post-Preisaufsicht und die Überarbeitung des Kostenneutralitätsgebots. Damit will die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für Investitionen in den Ausbau von Wärmenetzen verbessern und zugleich Verbraucherrechte sowie die Preistransparenz stärken. Auf der Basis der im Kabinett beschlossenen Eckpunkt erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nun ein neues Wärmenetzgesetz.

Die geplante Reform verbessere laut Verband kommunaler Unternehmen (VKU) die Bedingungen für den Ausbau klimafreundlicher Wärmenetze für die Versorgung mit Nah- und Fernwärme und greife zentrale Forderungen der kommunalen Energiewirtschaft auf. „Mit den Plänen kann endlich Bewegung in den Ausbau der Nah- und Fernwärme kommen. Die Bundesregierung löst jahrelange Blockaden, was allein schon ein großer Erfolg ist, und allerhöchste Zeit war“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. 

„Die Versorger investieren seit Jahren Milliardenbeträge in den Ausbau und die Dekarbonisierung ihrer Wärmenetze. Sie sind auf einem guten Weg, müssen aber auch weiterhin hohe Summen investieren. Dazu sind sie auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen“, so AGFW-Geschäftsführer Frank Mattat. „Dass nun endlich wichtige Themen wie die Anpassung der AVBFernwärmeV und der Wärmelieferverordnung in den politischen Fokus rücken, ist für die Unternehmen ein sehr wichtiges Signal.“

Wärmelieferverordnung

Der AGFW fordert seit Langem die Reform der Wärmelieferverordnung, weil die bisherige Ausgestaltung den Umstieg auf eine gewerbliche Wärmelieferung und damit den Ausbau klimaschonender Versorgungslösungen erheblich hemmt. „Wir begrüßen es sehr, dass dieses wichtige Thema angegangen wird und ebenso, dass bei der Kostenneutralität nach § 556c BGB unser eingebrachter Vorschlag berücksichtigt wurde“, sagt Mattat. 

Künftig sollen bei einer erheblichen Investition des Vermieters oder eines Dritten in die Veränderung der Heizungsanlage eine monatliche Mehrbelastung des Mieters in Höhe von maximal 50 Ct/m2 Wohnfläche zulässig sein. Für die Umstellung auf eine Wärmepumpe ist dieser Aufschlag bereits möglich, für den Anschluss an ein Wärmenetz jedoch nicht. „Die 50-Cent-Regel schmiedet einen Kompromiss zwischen Vermieter und Mieter, sodass für Wärmepumpen und Wärmenetze endlich die gleichen Spielregeln gelten“, so Liebing. „Das schafft fairen Wettbewerb, wodurch sich eher die Heizung durchsetzen dürfte, die jeweils technisch am besten geeignet ist und sich wirtschaftlich rechnet. Und auch davon profitieren Vermieter und Mieter langfristig.“

Ex-post-Preisaufsicht/Ex-ante-Preisgenehmigung

Auf die Einführung einer Ex-post-Preisaufsicht auf Bundesebene durch eine Bundesbehörde blicken AGFW, VKU und BDEW mit gemischten Gefühlen. Der BDEW unterstützt eine Stärkung der bestehenden Preisaufsicht, warnt aber vor Doppelregulierung oder neuer Bürokratie. Neue Instrumente sollten an die bestehende kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht anknüpfen. Auch AGFW und VKU befürchten mehr Bürokratie. 

„Zusätzliche Preiskontrollen und weitere neue Vorgaben dürfen die Wärmewende nicht ausbremsen“, sagt Mattat. „Damit wir hier auf dem eingeschlagenen Weg nicht den Drive verlieren, muss eine Preiskontrolle möglichst bürokratiearm gestaltet werden. Außerdem müssen die Unterschiede in der Erzeugungs- und Netzstruktur ebenso wie unterschiedliche Transformationsstatus berücksichtigt werden.“ 

Der VKU sieht zudem die neue freiwillige Option einer Ex-ante-Preisgenehmigung kritisch. „Das gut gemeinte Angebot der Bundesregierung an die Versorger könnte zu einer Ex-ante-Genehmigungspflicht durch die Hintertür werden. Kapitalgeber scheuen das Risiko, sodass viele, wenn nicht alle, die Versorger zu einer Ex-ante-Prüfung drängen könnten. Das würde den Fernwärmeausbau auf Jahre hinaus lähmen”, warnt Liebing. 

Preistransparenzplattform

Aus Sorge vor zusätzlichen Meldepflichten steht der VKU einer neuen staatlichen Preistransparenzplattform zurückhaltend gegenüber. „Transparenz ist richtig, auch eine Verpflichtung zur Teilnahme für uns nachvollziehbar. Vorhandene und bewährte Instrumente sollten jedoch genutzt werden, statt neue Bürokratie aufzubauen. Die Branche hat mit der bestehenden Preistransparenzplattform bereits ein System etabliert, das funktioniert. Die neue Plattform müsste daher so bürokratiearm wie möglich ausgestaltet werden“, betont Liebing. 

VKU, AGFW und BDEW haben 2024 eine Preistransparenzplattform gestartet. „Auf diese Datengrundlage sollte jetzt aufgebaut werden, auch wenn sich Zuständigkeiten ändern“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Auch aus Sicht des AGFW steht der verpflichtenden Teilnahme an einer Preistransparenzplattform nichts im Wege. Wichtig sei jedoch laut Mattat, dass bei einer Verpflichtung alle Akteure miteinbezogen werden und der administrative Aufwand für die Unternehmen in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehe.

Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Über die vorgestellten Eckpunkte hinaus verweisen sowohl AGFW als auch BDEW auf die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW). Diese müsse laut Andreae auf mindestens 3,5 Mrd. € jährlich erhöht und über 2030 hinaus verstetigt werden. Der AGFW fordert schon lange eine gesetzliche Verankerung und werde laut Mattat nicht müde, sich weiterhin dafür einzusetzen. „Die Fernwärmeversorger planen ihre Investitionen nicht in Legislaturperioden, sondern in Dekaden. Sie müssen sich hier auf eine stabile Förderkulisse verlassen können. Es ist daher aus unserer Sicht unerlässlich, die BEW-Förderung – dann außerhalb des Wärmenetzgesetzes – gesetzlich zu verankern.“ 

 

EHP-Redaktion

Ähnliche Beiträge