Im Energiebunker Wilhelmsburg erzeugt ein Biomethan-Blockheizkraftwerk Wärme, für die die ersten Wärme-Herkunftsnachweise ausgestellt wurden.

Für Wärme aus dem Biomethan-Blockheizkraftwerk im Energiebunker Wilhelmsburg wurden für die Hamburger Energiewerke die ersten Wärme-Herkunftsnachweise ausgestellt (Quelle: Hamburger Energiewerke/Böthling)

Bereits seit August 2022 ist das erste Herkunftsnachweis-(HKN-)Register für grüne Fernwärme in Deutschland in Betrieb. Aufgesetzt wurde es vom Hamburg Institut im Rahmen des BMWK-geförderten Energiewende-Reallabors IW3 Integrierte WärmeWende Wilhelmsburg. In einer ersten Testphase wurden den Hamburger Energiewerken die ersten HKN ausgestellt. Nun soll der Pilotbetrieb auf weitere Wärmenetzbetreiber und Wärmeerzeuger ausgeweitet werden.

Als Pilotvorhaben für Deutschland zielt das IW3-Wärmeregister darauf ab, Erzeugern und Wärmeversorgern eine rechtssichere Vermarktung grüner Fernwärme als eigenständiges Produkt zu ermöglichen. Vor allem ermöglichen es Wärme-HKN, Wärmemengen aus neuen Projekten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme einzelnen Kunden zuzuordnen. Dies kann die Refinanzierung des Ausbaus der klimaneutralen Wärmeerzeugung erleichtern und somit zusätzliche Dekarbonisierungsanreize setzen.

Welchen Nutzen haben Wärmeversorger?

Grüne Fernwärme wird nachweislich zunehmend marktrelevant. Gerade für Unternehmen auf dem Weg zur Klimaneutralität ist die Möglichkeit, bilanzierbar und somit nachvollziehbar grüne Wärme und Kälte zu beziehen, interessant. Aber auch privaten Verbrauchern wird die Herkunft ihrer über Netze bezogenen Energie immer wichtiger. Durch die Teilnahme am IW3-Pilotregister können Versorger frühzeitig Erfahrungen mit Wärme-HKN und ihrem Einsatz für die Produktentwicklung und Vermarktung grüner Fernwärme sammeln. Auch ein reiner Test des Registers ist möglich.

Darüber hinaus wird die begleitende Auswertung des Registerbetriebs genutzt, um Empfehlungen für die nationale Umsetzung von Wärme- und Kälte-HKN abzuleiten. Mit dem im Januar 2023 in Kraft getretenen Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG) wurden die rechtlichen Grundlagen für die Einführung nationaler Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff sowie Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien gelegt. Eine Inbetriebnahme ist voraussichtlich 2024 geplant. Die im IW3-Teilvorhaben „Grüne Fernwärme“ des Hamburg Instituts erarbeiteten Vorschläge zur Ausgestaltung eines HKN-Systems für Wärme und Kälte sowie das Aufsetzen des Pilotregisters haben hier bereits Impulse gegeben. Diese können Unternehmen nun mit ihren praktischen Erfahrungen ergänzen.

Teilnahme am Testbetrieb

Die Teilnahme am IW3-Pilotregister ist im Forschungskontext kostenfrei möglich und wird innerhalb der Projektlaufzeit bis Juli 2024 angeboten (oder bis zur Inbetriebnahme eines nationalen Registers, falls dies früher geschieht). Im Rahmen des Pilotvorhabens dürfen nur HKN, die aus einem technisch verbundenen Wärmeversorgungssystem stammen, zur Kennzeichnung von Wärmelieferungen genutzt werden. Interessierte Wärmenetzbetreiber, -erzeuger und -versorger können sich bis zum 30. April direkt an Dr. Alexandra Styles vom Hamburg Institut (styles@hamburg-institut.com) wenden. 

EHP-Redaktion

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